Volksanwaltschaft präsentiert ihren Bericht an den Salzburger Landtag

Wien (OTS) – Im Berichtszeitraum 2015-2016 wandten sich 317 Salzburgerinnen und Salzburger mit einer Beschwerde an die Volksanwaltschaft (VA). Die meisten Beschwerden betrafen die Bereiche Raumordnungs- und Baurecht, Jugendwohlfahrt und Mindestsicherung sowie Gemeindeangelegenheiten. „Insgesamt freuen wir uns über den traditionell sehr guten Dialog mit dem Land Salzburg“, sagt die derzeitige Vorsitzende Dr. Gertrude Brinek und präsentierte einige Eckdaten der Tätigkeit der VA. „Seit meinem Amtsantritt bildet die gemeinsame Präsentation der Berichte der Volksanwaltschaft eine erfreuliche Basis unserer Zusammenarbeit. Die Volksanwaltschaft ist der Konsumentenschutz für die öffentliche Verwaltung. Sie prüft im Sinne von Bürgerinnen und Bürgern, wenn sich diese von der staatlichen Verwaltung unfair behandelt fühlen. Ihre Tätigkeit ist kostenlos und steht allen Menschen offen, die von einem Verwaltungsmissstand betroffen sind“, sagt Landtagspräsidentin Dr. Brigitta Pallauf, „Die Volksanwaltschaft erfüllt damit eine Kontrollfunktion, für die es keinen Ersatz gibt. Anders als Rechtsmittelinstanzen oder Höchstgerichte schaut sie nämlich nicht nur auf die rechtliche Richtigkeit der Entscheidungen, sondern auch auf die Verfahrensqualität im hoheitlichen und im privatrechtlichen Handeln von Land und Gemeinden.“ Die VA prüft auch die Einhaltung der Menschenrechte. Im Berichtszeitraum wurden in Salzburg insgesamt 50 Kontrollbesuche in Einrichtungen durchgeführt, in denen es zum Entzug oder zur Einschränkung der persönlichen Freiheit kommt oder kommen kann. Weiters wurden sechs Polizeieinsätze beobachtet. Unter anderen wurden 16 Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, 13 Polizeianhaltezentren sowie 13 Alten- und Pflegeheime besucht. Die Kontrollen erfolgen in der Regel unangekündigt, um einen möglichst unverfälschten Eindruck zu erhalten. Dringender Reformbedarf bei Heimopferrente Darüber hinaus ist die VA seit 1. Juli 2017 für das Heimopferrentengesetz (HOG) zuständig. Seit Juli erhalten Personen, die als Kinder und Jugendliche in Heimen des Bundes, eines Bundeslandes, einer Kirche oder in einer Pflegefamilie misshandelt wurden, unter bestimmten Voraussetzungen eine monatliche Zusatzrente in Höhe von 306,60 Euro (12 mal jährlich brutto für netto). Zu diesem Zweck wurde bei der VA eine Rentenkommission eingerichtet. Positiv ist zu sehen, dass im Land Salzburg weiterhin Entschädigungen beantragt werden können. Beim Amt der Salzburger Landesregierung wurde in der Abteilung Soziales eine Anlaufstelle für Opfer von Missbrauch und Gewalt in Heimen für Kinder und Jugendliche und in Pflegefamilien eingerichtet, an die sich Betroffene wenden können (soziales@salzburg.gv.at). Laut Mitteilung der Salzburger Landesregierung wurden bisher alle Ansuchen auf eine finanzielle Entschädigung positiv beantwortet. Volksanwalt Dr. Günther Kräuter, Leiter der Rentenkommission: „Bei der Rente handelt es sich um eine Anerkennung für erlittenes Leid, eine Wiedergutmachung ist ohnehin nicht möglich.“ Das HOG weise jedoch gravierende Lücken auf. Die VA fordert daher Reformen: „Opfer aus Spitälern und privaten Einrichtungen sowie jüngere Missbrauchsopfer mit Behinderungen müssen unbedingt miteinbezogen werden!“, so Kräuter. Anschließend präsentierten die Volksanwältin und die beiden Volksanwälte einige ausgewählte Fälle aus ihren Geschäftsbereichen. Gutes Miteinander in der Gemeinde Volksanwältin Brinek machte insbesondere auf die Herausforderungen von Gemeinden aufmerksam, die oft mit widersprüchlichen Bedürfnissen ihrer Anwohnerinnen und Anwohner konfrontiert werden. Besonders deutlich zeigt sich dies im Freizeitbereich, wo des einen Freud‘ oft des anderen Leid ist. Sport- und Freizeitangebote sind einerseits wünschenswert, tragen sie doch zu Bewegung, Inklusion und Community Building bei, andererseits gehen sie häufig zu Lasten der Ruhebedürftigkeit betroffener Anrainer. „Die Fälle, mit denen die Volksanwaltschaft regelmäßig konfrontiert wird, zeigen, dass es konsensorientierte, engagierte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister braucht, die die Sorgen ihrer Gemeindemitglieder ernst nehmen. Es gibt auch ein Recht auf Ruhe – das Freizeitvergnügen der einen darf nicht auf Kosten der Bedürfnisse der anderen gehen. In den meisten Fällen können Lösungen gefunden werden, mit denen alle Beteiligten gut leben können“, so Volksanwältin Brinek. Außerdem kritisierte sie die geltende Fiaker-Regelung in Salzburg. Obwohl einem Unternehmer die Bewilligung zur Führung eines Fiaker-Unternehmens in Salzburg erteilt wurde, kann er sein Unternehmen de facto nicht ausüben. Denn ohne einen Standplatz ist die Bewilligung praktisch nichts wert. Nach Einschreiten der VA lenkte der Magistrat nunmehr ein. Ab April wird es zu einer transparenten Neuvergabe der Stellplätze kommen. Katastrophenmanagement des Landes Salzburg Volksanwalt Fichtenbauer empfahl u.a. das Katastrophenmanagement des Landes zu verbessern. Im Oktober 2014 war es im Pinzgau wegen massiver Schneefälle zu Behinderungen im Straßenverkehr, stundenlangen Stromausfällen und Unterbrechungen der Telefonverbindungen gekommen. Ein Salzburger kritisierte die mangelhafte Öffentlichkeitsarbeit des Landes Salzburg in dieser Krisensituation. „Es darf nicht passieren, dass eine betagte Person bei Eintritt einer Katastrophe völlig ohne Informationen und hilflos bleibt“, betonte Fichtenbauer. Der Grund für die Nichtbeantwortung eines Schreibens klärte sich erst nach Einschreiten der VA auf: die Salzburger Landesregierung hatte die Urgenz an die BH Zell am See weitergeleitet. Es landete in einem für den Zeitraum aktueller Katastropheneinsätze eingerichtetem Postfach, dass die BH Zell am See zu diesem Zeitpunkt aber nicht mehr sichtete. „Die Einrichtung einer speziellen E-Mail-Adresse für Katastropheneinsätze verliert völlig den damit verfolgten Sinn“, so Volksanwalt Fichtenbauer. Die Stabsstelle Katastrophenschutz der Salzburger Landesregierung forderte die BH Zell am See auf, das E-Mail-Postfach gänzlich zu löschen. Zudem wird sie künftig Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer direkt über Ergebnisse informieren. Unwürdige Zustände in der Betreuung von Menschen mit Behinderungen Volksanwalt Kräuter kritisierte die Lebensbedingungen in einer Einrichtung des Landes Salzburg für hochgradig pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen. Bereits im Oktober 2015 stellte die VA im „Konradinum“ menschenunwürdige Zustände fest. Das nicht barrierefreie Gebäude ist für die Betreuung und Pflege so vieler Menschen nicht ausgerichtet. Zudem wurde die Intim- und Privatsphäre der Bewohner verletzt. Individuelle Förderkonzepte und unterstützte Kommunikation fehlten. Nach jahrelanger Kritik seitens der Volksanwaltschaft, beschloss die Landesregierung Anfang 2017 schließlich den Neubau der Einrichtung. Dieser wird „frühestens“ 2019 fertiggestellt werden. Bis dorthin müssen die Bewohnerinnen und Bewohner allerdings weiterhin unter völlig inadäquaten Rahmenbedingungen leben. Aus Sicht der VA ergeben sich zudem Fragen zur Planung des Neubaus: „Selbstvertreter, Experten und Monitoringausschuss sollten in die Planung unbedingt miteinbezogen werden, um ein inklusives Konzept für den Neubau zu erarbeiten. So könnte man auch für Menschen mit schwersten Behinderungen angemessene Wohn- und Lebensbedingungen sowie die notwendigen Therapie-, Förderungs- und Pflegeleistungen schaffen“, so Kräuter. „Für den Landtag bedeuten die Prüfberichte einerseits eine wichtige Unterstützung bei der Kontrollfunktion über die Tätigkeit der Landesregierung. Andererseits bilden die Hinweise auf strukturelle Probleme auch einen Handlungsauftrag im gesetzgeberischen und planerischen Bereich,“ schloss Landtagspräsidentin Pallauf.

Volksanwaltschaft Mag. Agnieszka Kern, MA Abteilung Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation +43 (0) 1 515 05 – 204 +43 (0) 664 844 0903 agnieszka.kern@volksanwaltschaft.gv.at www.volksanwaltschaft.gv.at

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