Was das Anti-Steuerbetrugspaket bringen wird

Wien (pts014/14.03.2019/10:45) – Was das neue Anti-Steuerbetrugspaket von Finanzminister Hartwig Löger ab 2020 ändert und worauf sich Unternehmen einstellen sollten, analysiert TPA-Steuerexpertin Iris Burgstaller. So ist künftig eine Reihe von grenzüberschreitenden Steuermodellen meldepflichtig – bei Missachtung drohen empfindliche Strafen.

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) präsentierte am 7. März 2019 ein neues Anti-Steuerbetrugspaket, mit dem ab 1. Jänner 2020 ein „Amt für Betrugsbekämpfung“ entstehen soll. Diese Behörde wird künftig auch stärker auf Predictive Analytics – also vorausschauende Datenanalyse – setzen. Mit 2020 soll aber auch das Gesetz zur Meldung von internationalen Steuerplanungsmodellen in Kraft treten.

„Steuertransparenz fördern – Steuerbetrug verhindern: Das sind die primären Ziele dieser Maßnahmen“, fasst Iris Burgstaller, Partnerin und Leiterin des Kompetenz Centers „Internationales Steuerrecht“ bei TPA, einem der führenden Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen des Landes, zusammen.

Rund 800 Mitarbeiter aus Steuerfahndung, Finanzpolizei und Finanzstrafbehörde werden im neuen Amt für Betrugsbekämpfung zusammengeführt, um den Austausch untereinander zu fördern. Unterstützung soll diese Behörde durch die neue Regelung zur Meldepflicht von internationalen Steuergestaltungen bekommen, die auf Action 12 des OECD Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) Plans basiert.

Grenzüberschreitende Gestaltungen sind verpflichtend zu melden

Bei der auf einer EU-Richtlinie basierenden Maßnahme müssen Intermediäre wie Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Banken oder Berater in der EU – sowie unter Umständen auch der Steuerpflichtige selbst – Meldung zu grenzüberschreitenden Gestaltungen machen.

WICHTIG: Obwohl die Meldepflicht erst mit Juli 2020 eintritt, umfasst sie dennoch bereits Gestaltungen und Modelle ab Mitte 2018! Die Meldung muss innerhalb von 30 Tagen an die zuständige Steuerbehörde erfolgen.

Die Mitgliedstaaten tauschen dann vierteljährlich die übermittelten Daten aus. Die erste Meldung wird am 1. Juli 2020 erfolgen, der erste Austausch unter den Steuerbehörden folgt Ende Oktober 2020.

Welche Steuermodelle müssen gemeldet werden?

Unter die Meldepflicht fallen Modelle zur grenzüberschreitenden Steuergestaltung im Bereich der direkten Steuern – vor allem der Körperschaftsteuer. Aber: Nur bei einigen Gruppen ist es relevant, dass das Modell einen Steuervorteil aufweist.

Was muss konkret bekannt gegeben werden?

Die zu übermittelnden Informationen umfassen u.a.: * Angaben zu den Intermediären und Steuerpflichtigen * Einzelheiten zu den Kennzeichen, die die Meldepflicht auslösen * Zusammenfassung der grenzüberschreitenden Gestaltung * Datum, an dem der erste Schritt zur Umsetzung gemacht werden soll oder gemacht wurde * Wert des meldepflichtigen Modells * vom Modell betroffene Mitgliedstaaten.

Was sind die Folgen für unterlassene Meldungen?

Die Mitgliedstaaten entscheiden selbst, welche Strafen sie bei Verstößen gegen die Meldepflicht verhängen wollen. Die Strafen sollten laut Europäischer Kommission effektiv und verhältnismäßig sein, aber auch abschreckende Wirkung zeigen.

Weitere Details zum Thema finden Sie unter: https://www.tpa-group.at/de/presse-meldung/meldepflicht-fuer-internationale-steuermodelle-ab-1-1-2020/

Über TPA: Zahlen und Fakten TPA feiert 2019 40jähriges Jubiläum und ist eines der führenden Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen in Österreich. Das Angebot umfasst Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung. 650 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in 14 österreichischen Niederlassungen in Graz, Hermagor, Innsbruck, Klagenfurt, Krems, Langenlois, Lilienfeld, Linz, Schrems, St.Pölten, Telfs, Villach, Wien und Zwettl beschäftigt. Die TPA Gruppe ist – mit rund 1.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – neben Österreich in elf weiteren Ländern in Mittel- und Südosteuropa tätig: Albanien, Bulgarien, Kroatien, Montenegro, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Weitere Informationen finden Sie unter www.tpa-group.at und www.tpa-group.com

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