FPSB Deutschland warnt: Diese Fallstricke sollten Anleger bei Fremdwährungskonten beachten

Frankfurt am Main (pts011/04.09.2019/10:45) – Anleger, die ihr Portfolio gut diversifizieren wollen, kommen in der Regel nicht darum herum, auch in Märkte außerhalb des Euroraums zu investieren. Ein beliebtes Mittel, um das umzusetzen, sind Fremdwährungskonten, die angesichts der negativen Zinsen im Euroraum zusätzlich auch noch attraktiver verzinst sind. „Allerdings sollten Anleger nicht nur auf die Vorzüge achten, sondern auch die Fallstricke berücksichtigen, die mit solchen Konten verbunden sind“, warnt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB Deutschland). „So kann es bei Devisenkonten zu steuerpflichtigen Erträgen kommen, wobei die anfallende Steuer, anders als bei Gewinnen aus Aktieninvestments, nicht automatisch von der jeweiligen Bank abgeführt wird. Vielmehr muss der Anleger in diesem Fall dafür selbst Sorge tragen.“

Wer die Vorteile von Fremdwährungskonten nutzen möchte, ohne in steuerliche Schwierigkeiten zu geraten, sollte dies deshalb besser mit professioneller Unterstützung tun. Bestens geeignet sind dafür die vom FPSB zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professionals, die nicht nur die anerkannt beste Ausbildung im Finanzbereich genießen, sondern auch auf Grund strenger ethischer Standesregeln zuallererst den Interessen ihrer Kunden verpflichtet sind.

Wer sich die Entwicklung und Bedeutung der Aktienmärkte anschaut, muss zu der Auffassung kommen, dass US-Titel in jedes Depot gehören. So hat sich der amerikanische Leitindex S&P 500 in den vergangenen Jahren nicht nur so gut entwickelt wie kaum ein anderer Aktienmarkt, sondern US-Aktien insgesamt machen derzeit am MSCI World Index auch mehr als 62 Prozent aus. Es kann deshalb für einen Investor Sinn machen, ein Fremdwährungskonto in US-Dollar zu eröffnen.

„Schließlich können Anleger auf diese Weise internationale Zahlungen, also beispielsweise den Kauf von amerikanischen Titeln, schneller und effizienter ausführen und die sonst anfallenden Umtauschgebühren sparen“, erklärt Prof. Tilmes. Dazu kommt, dass gerade US-Dollar-Konten derzeit deutlich besser verzinst werden. Während es hierzulande kaum mehr als ein Prozent auf Tagesgeldkonten gibt, sind bei Konten in der US-amerikanischen Währung zum Teil bis zu 3,50 Prozent drin.

Fremdwährungskonten: Komplexe steuerliche Behandlung

Allerdings sollten sich Anleger, bevor sie ein solches Devisenkonto eröffnen, erst einmal genau mit den Bedingungen auseinandersetzen. Die sind nämlich deutlich komplexer, als es auf den ersten Blick erscheint. So fällt auf Wechselkursgewinne bei Fremdwährungskonten nämlich, anders als bei Gewinnen aus Aktieninvestments, keine Abgeltungsteuer an.

„Stattdessen kommt hier die Einkommensteuer zum Tragen“, informiert Prof. Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch wissenschaftlicher Leiter des PFI Private Finance Institute / EBS Finanzakademie der EBS Business School, Oestrich-Winkel, ist. Das heißt, Gewinne aus Devisengeschäften müssen in der persönlichen Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Erzielt ein Anleger aus seinem deutschen Depot heraus Währungsgewinne durch den Kauf und Verkauf von Wertpapieren, zieht die Hausbank automatisch 25 % Abgeltungssteuer von den Gewinnen ab. Anders verhält es sich bei Gewinnen aus sogenannten „Fremdwährungsguthaben“. Gemeint sind damit Kontoguthaben in einer anderen Währung als Euro. Eine Steuerpflicht entsteht dann, wenn ein Kontoguthaben in Fremdwährung innerhalb eines Jahres angeschafft und wieder veräußert wird und durch steigende Kurse ein Gewinn möglich ist.

Das bedeutet bei Fremdwährungsgeschäften, dass die Bank sich eben nicht wie bei der Abgeltungssteuer automatisch darum kümmert, die entsprechende Abgabe an den Staat abzuführen. „Will der Anleger vermeiden, dass er Steuern hinterzieht, muss er sich selbst darum kümmern“, macht Tilmes weiter klar. Dazu muss der Investor aber genau wissen, in welchen Fällen Steuern überhaupt relevant werden. Denn auch das ist nicht ganz so einfach zu durchschauen.

Ein Beispiel: Angenommen, ein Anleger kauft US-Aktien mit dem Geld auf seinem US-Dollar-Konto, dann verkauft er die Devise zu einem bestimmten Euro-Dollar-Wechselkurs. Veräußert er die Titel innerhalb eines Jahres, dann erwirbt er US-Dollar, dann aber unter Umständen zu einem anderen Euro-Kurs. Wenn zwischen dem Kauf und dem Verkauf der beispielhaften USD-Beträge nicht mehr als ein Jahr liegt, muss der Gewinn aus dem isolierten Währungsgeschäft mit dem individuellen Einkommenssteuersatz versteuert werden. Andererseits ist bei Währungsgeschäften i.V.m. Wertpapiertransaktionen der auf dem veränderten Wechselkurs beruhende Teil des Gewinns aus steuerlicher Sicht ein unselbständiger Teil des insgesamt anfallenden, in Euro berechneten Wertpapiergewinns, der insgesamt unter die Abgeltungsteuer fällt.

„Und das gilt eben auch, wenn der Anleger das Geld gar nicht in Euro zurückgetauscht hat, sondern alle Transaktionen nur auf dem US-Dollar-Konto stattgefunden haben“, so der Finanzexperte. Diese Regelung greift übrigens auch beim Umtausch in eine Drittwährung, also von Dollar in britische Pfund oder Schweizer Franken.

Dass der Tausch von Euro in US-Dollar eine Anschaffung der US-Dollar darstellt, ist ohne weiteres einleuchtend. Überraschend für viele Investoren dürfte sein, dass der Kauf von US-Aktien mit dem Geld von dem US-Dollar-Konto eine Veräußerung der US-Dollar darstellt und der bei zwischenzeitlich gestiegenem Dollarkurs anfallende Wechselkursgewinn zu versteuern ist. Die spätere Veräußerung der US-Aktien gegen Gutschrift auf dem US-Dollar-Konto führt dann wieder zur Anschaffung von US-Dollar. Das liegt daran, dass US-Dollar und US-Aktien verschiedene Wirtschaftsgüter sind, die aus steuerlicher Perspektive in Euro bewertet werden.

Diese Erträge aus den oben beschrieben Fremdwährungsguthaben werden nicht auf der Steuerbescheinigung der Banken ausgewiesen und müssen manuell anhand der Konten bzw. Umsatzbelege berechnet werden. Der Steuerpflichtige muss die Gewinne selbst berechnen und deklarieren. Dafür wird es erforderlich, für das Wirtschaftsgut „Fremdwährung“ einen Bestand zu führen. Dies erfolgt im First-in-First-Out-Verfahren. In Abhängigkeit von der Anzahl der betroffenen Konten, Transaktionen und Art der Geschäfte wird somit eine laufende gesonderte Buchhaltung erforderlich, die sehr komplex werden kann.

Wie CFP®-Professionals helfen können

Noch komplexer wird der Sachverhalt durch diverse Ausnahmeregelungen. So gibt es eine Freigrenze für Gewinne aus Fremdwährungskonten je Kalenderjahr in Höhe von 600 Euro nach der Saldierung mit Währungsverlusten. Keine Anschaffung von Devisen im steuerlichen Sinne sind dagegen Dividenden oder Zinszahlungen, die dem Konto gutgeschrieben werden. „Und schließlich gilt es auch nicht zu vergessen, dass die einjährige Spekulationsfrist nur für unverzinste Devisenkonten gilt, bei verzinsten Konten verlängert sich diese“, erklärt Prof. Tilmes weiter. Völlig verwirrend für Laien wird die gesamte Berechnung, wenn das Fremdwährungskonto nicht mit einer Einmalzahlung aufgefüllt wird, sondern dies in mehreren Tranchen geschieht.

„Diese wenigen beschriebenen Fälle machen bereits deutlich, dass es für Anleger wichtig ist, nicht nur auf die Vorzüge eines Fremdwährungskontos zu achten, sondern sich auch sehr genau mit den steuerlichen Bedingungen auseinanderzusetzen“, sagt der Anlagefachmann. Bevor ein Investor diesen Schritt geht, sollte er deshalb dringend einen Experten aufsuchen. CFP®-Professionals sind in der Lage, das Für und Wider solcher Konten im Grundsatz und individuell für den jeweiligen Anleger genau abzuwägen und eine Entscheidungshilfe zu liefern, ob sich ein solches Fremdwährungskonto tatsächlich auszahlt. Angesichts der Komplexität des Themas ist es für jeden Investor ratsam, sich professionelle Hilfe von anerkannten Experten wie einem CFP®-Professional zu holen. In steuerlichen Fragestellungen sollte des Weiteren dringend immer Rücksprache mit dem Steuerberater gehalten werden.

Über den FPSB Deutschland e.V. Das Financial Planning Standards Board Ltd. – FPSB ist ein globales Netzwerk mit derzeit 26 Mitgliedsländern und mehr als 180.000 Zertifikatsträgern. Das Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) mit Sitz in Frankfurt/ Main gehört seit 1997 als Vollmitglied dieser Organisation an. Ziel ist es, den weltweiten Berufsstandard für Financial Planning zu verbreiten und das öffentliche Vertrauen in Financial Planner zu fördern.

Aufgabe des FPSB Deutschland ist die Zertifizierung von Finanz- und Nachfolgeplanern nach international einheitlich definierten Regeln zu Ausbildung, unabhängigen Prüfungen, Erfahrungs-nachweisen und Ethik. Für die Verbraucher ist die Zertifizierung zum CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professional, zum CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER-Professional und zum European Financial Advisor EFA® ein wichtiges Gütesiegel. Als Prüf- und Begutachtungsstelle für DIN CERTCO und Austrian Standards Plus hat der Verband zusätzlich 1.400 Personen seiner rund 1.800 Zertifikatsträger nach DIN ISO 22222 (Geprüfter Privater Finanzplaner) zertifiziert.

Der FPSB Deutschland hat den Anspruch, Standards zur Methodik der ganzheitlichen Finanzberatung zu setzen. Die Definitionen und Standards der Methodik sind Grundlage für deren Weiterentwicklung, Ausbildung und Regulierung. Um seine Ziele zu erreichen, arbeitet der FPSB Deutschland eng mit Regulierungs- und Aufsichtsbehörden, Wissenschaft und Forschung, Verbraucherschützern sowie Presse und interessierter Öffentlichkeit zusammen.

Ein wichtiges Anliegen des FPSB ist außerdem die Verbesserung der finanziellen Allgemeinbildung. Zu diesem Zweck hat der FPSB Deutschland einen Verbraucher-Blog lanciert, der neutral, anbieterunabhängig und werbefrei über alle relevanten finanziellen Themen informiert. Unter www.frueher-planen.de können sich Verbraucher regelmäßig über die Themen Vermögensaufbau und Altersvorsorge informieren, aufgeteilt in sechs verschiedene Lebensphasen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.fpsb.de

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Aussender: Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. Ansprechpartner: Iris Albrecht Tel.: +49 681 410 98 06 10 E-Mail: presse@fpsb.de Website: www.fpsb.de