Starre der Politik und Nichtraucherschutzgesetz versetzen der Nachtgastronomie den Todesstoß

Wien (pts011/19.11.2019/09:15) – Seit 1. November 2019 ist das neue Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz in Österreich in Kraft . Seither verzeichnet die Nachtgastronomie Umsatzeinbußen von 25 Prozent und mehr.

Betrachtet man die Kostenzusammenstellung der nachtgastronomischen Betriebe, so stellt man fest, dass mindestens 50 Prozent des Umsatzes in Personalkosten und 30 Prozent in Einkauf, Miete, Betriebskosten etc. aufgehen. Aus den restlichen 20 Prozent wurden Rückstellungen und Gewinn lukriert.

Bei einem Umsatzrückgang von mindestens 25 Prozent und steigenden Personalkosten , da mehr Security-Personal zur steten Kontrolle zur Einhaltung des neuen Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz benötigt wird, stellt sich der Nachtgastronomie die Frage der Kompensation .

„Ein erster Schritt wird die Entlassung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sein und dies noch vor Weihnachten“ , zeichnet der Sprecher der Österreichischen Nachtgastronomen, Stefan Ratzenberger , ein düsteres Bild und weiter: „Letztlich wird es zu Schließungen von nachtgastronomischen Betrieben kommen. Eine Frage hat der Gesetzgeber hierbei nicht bedacht: die langen Kündigungsfristen. Es ist schwer, aus den Mietverträgen zu kommen. Da bleibt oft nur der Weg in den Konkurs. Ist das der Wunsch oder das Ziel der Politik?“

Nachtgastronomischer Gipfel

Vergangenes Wochenende kamen Nachtgastronomen aus ganz Österreich zusammen, um die Möglichkeiten der Kompensation zu besprochen. Der Einladung zum Gipfel folgten auch nachtgastronomische Vertreter aus anderen EU-Ländern , um Erfahrungen auszutauschen.

In Deutschland wurde ein ebenso restriktives Nichtraucherverbot erlassen, das zur Folge hatte, dass unzählige Betriebe aus Unrentabilität schließen mussten und Anrainer aufgrund der erhöhten Lärmbelästigung Sturm liefen.

Die deutsche Politik reagierte und hat bereits in 14 von 16 Bundesländern Ausnahmeregelungen für die Nachtgastronomie erlassen. Diese Ausnahmeregelungen sehen servicefreie Raucherräume in den nachtgastronomischen Betrieben vor.

„Diese Form der Ausnahmeregelung wie in Deutschland streben wir auch in Österreich an“ , so Stefan Ratzenberger und weiter: „Es handelt sich in Österreich keineswegs um ein absolutes Rauchverbot, da das Nichtraucherschutzgesetz der heimischen Hotellerie den Betrieb von servicefreien Raucherräumen einräumt. Eine Verständnisfrage, da in der Hotellerie auch gastronomische Einrichtungen vorzufinden sind. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen.“

Wie man der medialen Berichterstattung entnehmen kann, gibt es derzeit bereits eine Vielzahl von „Ausnahmen“ vom vermeintlich absoluten Rauchverbot in Österreich, wie zum Beispiel in den Casinos Austria, diversen Raststätten und Einkaufszentren, öffentlichen Gebäuden etc. Wie so oft eine „österreichische Lösung“.

„Die Nachtgastronomen kündigen diesbezüglich rechtliche Prüfungen an, denn wettbewerbsverzerrende Auslegung von Gesetzen darf es in Österreich nicht geben. Es geht hier um Existenzen“ , so Stefan Ratzenberger und weiter: „Der Pressesprecher der Casinos Austria, Patrick Minar, argumentiert damit, dass ‚die Casinos sehr wohl auch unter finanziellem Druck stünden und mögliche Einbußen von bis zu 30 Prozent nicht hinnehmen könnten‘. Aber die Nachtgastronomie könne – vielmehr müsse – dies hinnehmen?“

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