„Alptraum Scheidung“ – Teil 6

Zürich (pts007/26.05.2017/07:15) – Seit ihrem Erscheinen hat die Autobiografie „Alptraum Scheidung“ viel Aufsehen erregt. Das Thema Scheidungskrieg polarisiert. Gleichwohl wird das Buch von Kritikern einhellig gelobt.

Was der Autor in den Jahren seines Scheidungskrieges erleben musste, das kann man sich nicht einmal ansatzweise vorstellen. Ein Rosenkrieg der Superlative! Sein Weg, sich zu Wehr zu setzen, war, seine Geschichte zu Papier zu bringen. Eine erschreckende Geschichte, die Bestseller-verdächtig ist.

–> Mehr dazu unter: http://www.alptraum-scheidung.ch –> Erhältlich auch in jedem guten Buchhandel, ISBN-Nr.: 978-3-940167-99-6

LESEPROBE (Teil 6) –> im Anhang auch als PDF-Download vorhanden

Die Strafuntersuchung Fünf Tage vor dieser Verhandlung beim Bezirksgericht, hatte ich, zu allem Übel, auch noch die Vorladung zu einer Strafuntersuchung bei der Staatsanwaltschaft erhalten. Ich wurde vorgeladen, in 7 Tagen, als Angeschuldigter betreffend „Drohung“ vor den Staatsanwalt zu treten. Also bereits 2 Tage nach der Bezirksgerichtsverhandlung, musste ich auch noch die erfundene Messergeschichte von Penise richtig stellen. Die Last war immens. Penise und ihr Handlanger versuchten alles, damit ich keine Zeit mehr hatte, um nach Luft zu schnappen. Ein Alptraum sollte dem anderen folgen. Der Druck sollte konstant aufrecht erhalten bleiben, solange, bis ich jämmerlich zugrunde ging. So stellten sich die zwei wohl ihren exorbitanten Endsieg vor.

Ich war bereits am Limit meiner Kräfte. Ich hatte jedoch keine Wahl. Ich musste mich auch diesem Kampf stellen. In diesem Fall kam noch zusätzlich dazu, dass ich keine Ahnung hatte, wie eine Strafuntersuchung ablaufen würde und wie ich mich vorbereiten musste. Einen Anwalt konnte ich mir für diese Verhandlung sowieso nicht mehr leisten und Herrn Zweifel hätte ich ohnehin nicht mehr fragen können. Der hatte bereits genug von den vergangenen Prozessen. Ich kam also vom Regen in die Traufe. So versuchte ich wenigstens direkt über die Staatsanwaltschaft Informationen zu erhalten. Ich rief dort an und wurde gleich mit der Gerichtsschreiberin Frau Pfennig verbunden. Sie konnte mir jedoch nicht weiterhelfen. Das einzige, was ich in Erfahrung bringen konnte war, dass es nicht zwingend notwendig war, dass Penise auch zur Verhandlung erscheinen musste. Doch selbst diese Erkenntnis war ungewiss. Hilflos und ohne eine Ahnung zu haben, ob ich ein Plädoyer halten, Beweise vorlegen oder Zeugen benennen musste, ging ich an die Verhandlung. Diese fand nicht, wie bei den vorangegangenen Verhandlungen, im üblichen Gerichtsgebäude statt. Dieser Gebäudekomplex befand sich am anderen Ende der Stadt und bestand aus diversen, immensen Polizeigebäuden. Mir war bis zu dem Zeitpunkt nicht bewusst gewesen, dass wir hier in der Gegend einen derart grossen Bedarf an Polizeibeamten nötig hatten. Es kam mir vor, als befände ich mich in einem Polizeistaat. Ich suchte also verzweifelt das richtige Gebäude. Zur Orientierung hielt ich mich an einen grossen Plan, der an der Einfahrt dieses riesigen Areals aufgestellt war. Mit Mühe gelangte ich schlussendlich in das richtige Gebäude. In einem der oberen Stockwerke fand ich dann auch die Staatsanwaltschaft und setzte mich sogleich ins Wartezimmer. Die Wanduhr zeigte 8:31 Uhr an. Eine Minute später, holte mich die Gerichtsschreiberin, Frau Pfennig ab und brachte mich ins Verhandlungszimmer. Kaum eingetreten, klagte mich der Staatsanwalt Herr Vollenpower schon mit lauter stimme an: „Ich hätte gefälligst pünktlich zu erscheinen. Er dulde so ein Verhalten nicht.“ Ich war wie vor den Kopf gestossen. Die Verhandlung war auf 8:30 Uhr angesetzt und ich setzte mich genau um 8:31 Uhr in den Wartesaal. Regte der sich jetzt etwa wegen dieser Minute auf oder hatte ich vielleicht einen falschen Termin mit der Vorladung erhalten? Ich traute mich gar nicht zu fragen, so dominant trat dieser Herr Vollenpower auf. Das brauchte ich auch nicht, denn er lüftete im gleichen Atemzug das Geheimnis: „Wenn in der Vorladung 8:30 Uhr stände, dann wäre nicht 8:31 Uhr gemeint!“, polterte er weiter. Ich sagte kein Wort, derart hatte er mich schon eingeschüchtert. Dabei blickte ich kurz zu Frau Pfennig hinüber. Sie sah mich ebenfalls eingeschüchtert an, als wollte sie mir sagen: „Sie können nichts dafür, der ist immer so.“

Herr Vollenpower informierte mich, dass Penise, im Beisein ihres Anwalts, Herr Würgin, bereits Tage zuvor vernommen worden war. Ich war erleichtert. Wenigstens musste ich mich nicht noch zusätzlich mit dem „Duo Infernal“ herumschlagen. Doch war ich nach wie vor unvorbereitet in diese Verhandlung gegangen. Herr Vollenpower begann dann die Anklagepunkte zu verlesen, die Penise und Herr Würgin vorgetragen hatten. Und da ging es schon wieder los, mit den bekannten Verdrehung der Tatsachen, mit der versuchten Manipulation der Justiz und vor allem mit den Lügen: 1. Ich hätte Penise im Büro geschlagen. 2. Ich hätte sie verbal im Büro bedroht. 3. Ich hätte sie im Büro mit einem Messer bedroht.

Doch jetzt kam der absolute Hammer aller Betrügereien. Zum Beweis ihrer Beschuldigungen, wollten sie den Staatsanwalt mit einer perfiden Geschichte um den Finger wickeln. Sie behaupteten, ich wäre ein gewalttätiger Mensch, der schon einmal wegen einer ausgesprochenen „Drohung“ angezeigt worden war. Ich hätte einen unschuldigen Bootseigner bedroht. Dabei präsentierten sie die Anzeige von René L. Ich glaubte meinen Ohren nicht zu trauen. Diese zwei Aasgeier schreckten auch vor gar nichts zurück. Es handelte sich dabei um die berühmte Geschichte, wo ich in unserem eigenen Boot, von René L. mit einem Messer attackiert worden war und ich mich, vor allem um Tobin und Penise zu beschützen, dazwischen stellte. Doch davon stand nichts in Herrn Vollenpowers Dossier. Auch wusste er nichts davon, dass ich Rene L. zuvor wegen versuchter Körperverletzung angezeigt hatte und er seine Anzeige zurück gezogen hatte, als er gemerkt hatte, dass alle unabhängigen Zeugen seine Aussage widerlegt hatten.

Ich war knapp vor einem Zusammenbruch. Diese verdammte Hexe versuchte sogar, eine heroische Geschichte, in ein verwerfliches Ereignis zu konvertieren. „Wie tief konnte dieser Mensch denn noch sinken? Wie viel kriminelle Energie brachte dieses Weibsstück denn noch auf?“ Innerlich zitterte bereits mein ganzer Körper. Doch es kam noch knüppeldick. Herr Vollenpower las weiter in der Anklageschrift vor.

Mit Eingabe vom 15. Juni erstattete Herr Würgin in Namen seiner Klientin eine weitere Strafanzeige und stellte Strafantrag wegen einfacher Körperverletzung“ eventuell „Tätlichkeiten“…

Es war nicht zu glauben! Penise verklagte mich tatsächlich für den Vorfall, wo sie die Bürotüre an die Nase gekriegt hatte, als sie den Fuss zwischen die Türe gestellt hatte. Das absolut paradoxe daran war, dass dieser Vorfall bereits vor drei Monate stattgefunden hatte und die Anzeige erst jetzt erfolgte. Penise hatte also ganze drei Monate gebraucht, um festzustellen, dass dies eine Körperverletzung meinerseits hätte sein können. Jetzt hatte sie endgültig den Verstand verloren.

Ich war am Ende! Ich konnte nicht mehr! Ich sass auf dem Anklagestuhl, hatte schon längst den Blick nach unten gerichtet, mit beiden Händen meine Stirn stützend. Die ganzen Strapazen der letzten Wochen und Monate brachen über mich herein und ich konnte die Tränen nicht mehr zurückhalten. Irgendwann musste es passieren. Penise hatte mich gebrochen. Als Herr Vollenpower kurz darauf mit der Anklageschrift fertig war, fragte er mich, ob ich eine Pause bräuchte. Ich vermochte nicht einmal mehr, auf seine Frage zu antworten. Mit beiden Ellenbogen auf den Tisch gestützt, hielt ich noch immer mein Gesicht hinter den Händen versteckt. Ich sass einfach nur noch da und wartete ab, in der Hoffnung, dass sich meine Verzweiflung ein wenig legte. Unterdessen offerierte mir Frau Pfennig ein Taschentuch. Die Stimmung im Raum schwankte überraschend um. Auch Herrn Vollenpowers Stimme wurde plötzlich sanfter. Es vergingen Minuten, bis ich meinen Kopf wieder heben konnte. Mein Zusammenbruch war mir so was von peinlich. Das letzte Mal, als ich geweint hatte war, als meine Cousine gestorben war. Und das war schon 20 Jahre her. Es brauchte also sehr viel, um meine Emotionen so hervorbrechen zu lassen.

Ich versuchte mich zusammenzureissen, holte tief Luft und begann, alle diese Geschichten ins rechte Licht zu rücken. Herr Vollenpower war sichtlich überrascht, wie sich die Vorkommnisse plötzlich komplett anders anhörten. Es war sehr interessant festzustellen, wie selbst ein so erfahrener Staatsanwalt, sich von der Aussage von Penise derart beeinflussen liess. Das war genau die Fähigkeit, die Penise unbeschreiblich perfekt beherrschte. Sie führte einfach jeden, mit ihrem Auftreten, hinters Licht. Doch in diesem Fall, lief das für einmal ganz anders ab. Es ging hier nämlich um das Strafrecht und nicht um das Ehe- und Scheidungsrecht. Bei dieser Instanz, wurde nicht so oberflächlich recherchiert. Hier nahm man die Klagen ernst. Ein neuer Sachverhalt, den diese beiden Hochstapler wohl ein wenig unterschätzt hatten. In diesem Verfahren durfte man nicht einfach nur behaupten, man musste es auch belegen. Herr Vollenpower führte die Ermittlungen so, dass er entweder meine Schuld oder meine Unschuld unwiderruflich erkennen konnte. So musste ich ihm alle nur erdenklichen Daten, Dossiers und Gerichtsurkunden liefern. Zusätzlich, benötigte er die Daten für die Einsicht in die Polizeiprotokolle und Zeugenaussagen, sowie die Daten der zuständigen Richter aller Verfahren dieses Rosenkrieges. Ausserdem bat er um Genehmigung, um mit meinen Scheidungsanwalt sprechen zu dürfen, was ich ihm natürlich zugestand.

Die Verhandlung war durchgestanden. Jetzt hiess es auch hier, warten und bangen. Nach meinen schlechten Erfahrungen mit dem Eheschutz-Richter, fing ich an, mir Sorgen zu machen. Was würde passieren, wenn auch hier „geschlampt“ würde? Wäre ich dann als Verbrecher strafrechtlich eingetragen? Würde mir eine bedingte Gefängnisstrafe blühen oder müsste ich sogar ins Gefängnis? Wieder waren dieser Druck und diese Ungewissheit da, die mich innerlich zerfrassen.

Diese ständige Last, die auf mir lag, zeigte bereits erste besorgnisbergende Reaktionen in meinem Verhalten. Beispielsweise, liebte ich diese populären Gerichtsendungen über alles. Da wurden angeblich wahre Fälle in einem Gerichtssaal nachgestellt. Ich verfolgte diese immer mit viel Interesse. Doch plötzlich kriegte ich schon Panikattacken, wenn ich beim „Zappen“ durch die TV-Kanäle, versehentlich über eine dieser Sendungen stolperte. Mir schnürte es auf der Stelle die Luft ab und mein Puls schnallte in die Höhe. Zugleich ertappte ich mich, wie ich völlig unkontrolliert und krampfhaft auf den Tasten der Fernbedienung herumdrückte, um so schnell wie möglich auf einen anderen Kanal zu schalten. Gleichzeitig wendete ich schlagartig den Blick vom Bildschirm ab, damit ich ja nichts von der aktuellen Sendung aufschnappen konnte. Nur kein Gerichtsaal, keine Anwälte und keinen Rechtsstreit mehr! Es war verrückt, wie meine Psyche durch all mein Erlebtes, jetzt solche Reaktionen zeigte. Es war beängstigend, wie mich solche kleine Vorfälle plötzlich aufwühlten und erschreckten. Kein gutes Zeichen für das, was ich noch zu erwarten hatte.

Wenn ein Mensch, so intensiv und bis aufs Blut gequält wird, gibt es drei Möglichkeiten, wie er reagieren kann.

Möglichkeit eins; er hat wenig Widerstandskraft und gibt einfach auf, so wie unser damaliger Nachbar, der für Monate bei seinem Bruder im Bürozimmer auf der Matratze schlief, nicht mehr zur Arbeit ging, bis er hinaus geworfen wurde und er zu guter Letzt ins Ausland verschwand.

Möglichkeit zwei; er ist eine starke Persönlichkeit und kämpft bis zum bitteren Ende. Gesundheitlich und finanziell sicherlich die grösste Herausforderung.

Möglichkeit drei; er ist ein heissblütiger Mensch und dreht irgendwann durch. Das sind dann die Fällen, deren Amokläufe in den Nachrichten publiziert werden.

Das lässt mich zu folgendem Schluss kommen. Ich vermute, rein statistisch, wird Herr Würgin wohl nie seine Rente erleben. Früher oder später gelangt er an einen heissblütigen Ex-Ehemann. Der letzte Eindruck im Leben von Herr Würgin wird sein, der kalte Stahl eines Pistolenlaufes an seiner Stirn, gehalten von einem verzweifelten Vater und ausgebeuteten Ex-Ehemann.

Fortsetzung des Obergericht-Rekurses Man bedenke, dass während dieser simultan ablaufenden Verfahren beim Bezirksgericht und der Strafuntersuchung bei der Staatsanwaltschaft, auch der Rekurs beim Obergericht lief. Noch am Tag der Bezirksgerichtsverhandlung, kam nämlich bereits die nächste Verfügung vom Obergericht, welche wiederum Penise und Herrn Würgin die Möglichkeit gab, auf unsere Stellungnahme, Stellung zu nehmen. Ich hatte unterdessen aufgehört zu zählen, die wievielte Stellungnahme der Stellungnahme diese bereits war. Doch bei dieser Stellungnahme mussten wir einen herben Rückschlag erleiden. Ich hatte den beiden Provokateuren versehentlich einen Anstoss gegeben, den sie sich sofort und mit grösstem Enthusiasmus zu eigen machten. Sie konstruierten aus einer Mücke, einen riesigen Elefanten. Es handelte sich dabei um das Wort „Kauf TV“ auf einem Einzahlungsschein. Hören wir uns zuerst den Elefanten an und schauen danach, wie gross die Mücke tatsächlich war.

Die beiden warfen mir Betreibungsdelikte vor und betitelten mich als Prozessbetrüger und Urkundenfälscher. Der Grund dafür war, dass ich beim Einzahlungsschein vom Darlehen, welches Karin mir gegeben hatte, die Handnotiz „Kauf TV“ abgedeckt hatte. Mit diesem Vorwand, versuchte mich Herr Würgin, über meinen Anwalt, zu erpressen. Sie forderten, dass ich die gesamte Klage einstellen solle oder sie mich verklagen würden. Herr Zweifel war „sichtlich begeistert“ über diese neue Attacke und tat dies mir gegenüber auch deutlich kund. Ich merkte immer klarer, dass er keine Lust mehr auf diesen Scheidungskrieg hatte, der mit primitivsten Mitteln geführt wurde. Es war zu anstrengend, kostete zu viel Zeit und brachte für seine Verhältnisse zu wenig Geld ein. Nichts desto trotz, durfte er nach dem Gesetz, den Fall nicht wegen solcher Gründe abgeben. Doch sein Einsatz und die Qualität der Arbeit verringerten sich zusehends. Trotz alledem, gingen wir natürlich nicht auf die Erpressung von Herrn Würgin ein und erhielten dann prompt die Quittung dafür. So machte er seine Drohung war und versuchte mich bei Obergericht anzuschwärzen.

…nach der letzten Eingabe des Beklagten steht er in Verdacht, ein mutmasslicher „Prozessbetrüger“ zu sein. Die Gegenüberdarstellung belegt nun nämlich wenigstens in diesem Fall, dass der Beklagte eine gefälschte Urkunde zu den Akten reichte. Bankseitig sind die Gutschriftsanzeigen unikal numeriert. Der von der Bank als Teil der Gutschriftsanzeige mitgedruckte Einzahlungsbeleg muss deshalb ebenfalls identisch sein. Bei dem vom Beklagten eingereichten identischen Gutschriftsanzeige ist der Einzahlungsschein dann aber gar nicht mehr identisch. Der Beleg ist offensichtlich manipuliert. Vorerst hatte der Beklagte wieder damit operiert, seine neue Freundin müsse ihm zur Deckung der nötigsten Ausgaben bereits Darlehen gewähren. Erreicht hat er damit unter anderem, dass das Obergericht zu seinen Gunsten mit Beschluss vom 28. März per sofort dem Rekurs die aufschiebende Wirkung wiedererteilte

Ohh, wie konnte er nur so verlogen sein! Jetzt behauptete Herr Würgin tatsächlich, dass das Obergericht aufgrund des Darlehens von Karin beschlossen hatte, vorerst die Alimente nicht zu erhöhen. Übrigens, „vorerst“ die Alimente nicht zu erhöhen hiess, dass wenn das Obergericht sich dann definitiv zu einer Erhöhung entscheiden würde, rückwirkend wieder die Differenz ausgeglichen werden müsste. Ich müsste also rückwirkend auf den Tag des Rekurses hin, die Alimente nachzahlen. Also wäre für Penise ohnehin keinerlei Verlust zu beklagen gewesen. Doch viel wichtiger war, dass dies gar nicht der Grund der „aufschiebenden Wirkung“ war. Hier noch einmal die tatsächliche Begründung des Obergerichts vom 28. März.

…da aufgrund der durch den Beklagten eingereichten Unterlagen glaubhaft erscheint, dass die Existenz GmbH im letzten Geschäftsjahr einen namhaften Verlust erlitten hat, weshalb eine Lohnkürzung als betriebsbedingt notwendig und die Vorbringen des Beklagten damit als im jetzigen Prozessstadium hinreichend glaubhaft erscheinen. …da sich somit seit dem Erlass der vorinstanzlichen Verfügung nicht nur das Einkommen der Klägerin erhöht, sondern auch das Einkommen des Beklagten reduziert hat.

Kein Wort vom Darlehen, welches ich von Karin erhalten hatte. Dieses ewige Lügen, schien nicht nur Penise, sondern wohl auch ihrem Anwalt im Blut zu liegen. Denn wie anders, als mit unfairen Mitteln, hatten die beiden den überhaupt gewinnen können? Hören wir uns die restlichen Lügen an.

…Als es dann im Pfändungsverfahren darum ging, angebliche Fremdansprache für seine eben erst teuer erworbene TV-Anlage aufzuzeigen, sollte die genau gleiche Einzahlung seitens seiner neuen Freundin plötzlich die Kaufpreiszahlung für den TV belegen und nur auf diese Urkunde findet sich nun den Vermerk „Kauf TV“. Bereits den angeblichen Kaufvertrag hat eigenartigerweise nur der Beklagte als Verkäufer unterschrieben. Das weckt schon Bedenken. Dennoch hat der Beklagte damit erreicht, dass das Betreibungsamt den verkauften TV als Dritteigentum unpfändbar erachtete und das Obergericht die ihm gewährte unentgeltliche Rechtspflege zumindest nicht hinterfragte.

Dieser Schleimer von Anwalt konnte es einfach nicht lassen, dort wo er nur konnte, seine verlogenen Behauptungen zu platzieren. In diesem Fall versuchte er das Gericht zu verwirren, indem er behauptete, dass wenn ein Schuldschein nur vom Schuldner und nicht vom Gläubiger unterschrieben wurde, es nicht mit korrekten Dingen zugehen konnte. „Mein lieber Herr Anwalt, ein Schuldschein muss nur von dem Schuldner unterzeichnet werden, der die Schuld auch begleichen muss. Schliesslich erhält der Gläubiger diesen Schuldschein, um die Schuld einziehen zu können und braucht ihn somit nicht gegenzuzeichnen“. Es handelte sich hier um einfachste juristische Regeln. Doch dieser „Trottel“ verstand wohl nicht einmal seinen eigenen Job! Und dann die Äusserung, dass das Betreibungsamt bei der Pfändung den TV aus diesem erwähnten Grund nicht mitnahm. Brauchte er vielleicht Nachhilfe in Rechtskunde? Fernseher werden gemäss Bundesgesetz über Schuldenbetreibung (SchKG) nicht gepfändet. Mr. Würgin hatte wohl bei seiner Ausbildung einen Fensterplatz gehabt!

…Jedenfalls die Gutschriftsanzeige der X-Bank vom 2. Februar ist heimlich verändert und vom Beklagten zum Zwecke der Prozessführung dem Gericht eingereicht worden. Noch in seiner letzten Eingabe vom 17. Mai beharrte der Beklagte darauf, der Vermerk „Darlehen“ diente der Klarstellung dieser Zahlung, da der Zahlungszweck auf dem Bankbelegen nicht ersichtlich war. Nun auf dem gleichzeitig eingereichten und ursprünglich identischen Bankbeleg ist dann der Zahlungszweck deutlich ersichtlich und lautet „Kauf TV“. Die Aktenlage legt daher dringenden Verdacht nahe, dass der Beklagte abgesehen vom Prozessbetrug auch noch eine Urkundenfälschung sowie Betreibungsdelikte vorzuwerfen sind.

Ohhwürgz…!!! Ich hätte diesen Idioten erwürgen können. Ob ich für diese Gedanken von Rechtsanwalt „Volltrottel“ jetzt auch verklagt würde, für „versuchte Mordgedanken“? Sollte es soweit kommen, würde diese Geschichte dann zum Fortsetzungsroman „Alptraum Scheidung 2“ gehören.

Jetzt probierte er also, durch vermischen von zwei völlig unvergleichbaren Gegebenheiten, wiederum das Gericht zu manipulieren. Denn, was um alles in der Welt, hatte meine Handnotiz auf meinem Bankbeleg mit dem Vermerk „Darlehen“, mit diesem Fall zu tun? Schon früher hatte er versucht das Gericht zu blenden, indem er diese paranoide Behauptung aufgestellt hatte, ich hätte auf meinem Bankbeleg den Vermerk „Darlehen“ geschrieben, um das Gericht zu täuschen. Man stelle sich diese Situation einmal praktisch vor. Sie legen zuhause ihre persönliches Bankbelege in ihrem Bankordner ab, und beschriften jeweils die Belege mit dem Zahlungsgrund. Aufgrund dieses Vorganges könnten sie sicherlich ableiten, dass sie eines Tages vor Gericht stehen könnten und diese Belege zeigen müssten. Natürlich würden sie dadurch annehmen, dass es sicherlich verboten sei, auf seinen persönlichen Belegen Notizen zu machen. Dazu fällt mir spontan nur ein Kraftausdruck ein: „so eine gekackte Scheisse, was diese Mann von sich gibt!!!“

…Was die Klägerin daher schon in erstinstanzlichen Verfahren vorgebracht hatte und zur Überraschung des Beklagten mehr als einmal zu belegen in der Lage war, ist nun urkundlich belegt: Der Beklagte ist in keiner Weise glaubwürdig. Wer nicht davor zurückschreckt, Akten zuhanden des Gerichts und damit das Verfahren des Gerichts zu manipulieren, um seine Lügen mehr Gewicht zu verleihen und seine finanziellen Interessen durchzusetzen, der behandelt auch die von ihm verantwortete Buchhaltung ungeachtet gesetzlicher Regelung. Ob er dabei die Klägerin und den Sohn hintergeht, den Betreibungsbeamten täuscht oder nur schon wegen des Gesuchs um unentgeltliche Prozessführung auch das Gericht, ist ihm einerlei. Vor Obergericht hat er damit bereits bewirkt, dass er unverfroren auf Staatskosten alles unternehmen kann, um seine Unwahrheiten zu verbreiten. Im Hinblick auf den für die Klägerin und den Sohn existentiellen Entscheid in der Sache ist diesem Treiben Einhalt zu gebieten. Nur die Angaben der Klägerin, wonach die finanzielle Leistungsfähigkeit des Beklagten vor der Trennung auch heute noch unverändert besteht, sind glaubhaft.

Es war verrückt, wie dieser Typ mit Menschen umging. Gerade er, stellte mich als den gesetzeslosesten Betrüger und Lügner hin. Er, der seit der ersten Verhandlung nichts anderes tat, als lügen und betrügen. Nur, er war geübt darin und verstand es hervorragend, das Gesetz immer wieder bis ins Letzte zu biegen. Und sollte er dabei einmal auffliegen, konnte er notfalls immer noch die Schuld auf Penise abschieben, mit der Begründung, er hätte nur den Aussagen seiner Mandantin Glauben geschenkt gehabt. Und wer hätte ihm da schon etwas anhängen können? Wie konnte dieser Mensch, Tag für Tag sein Leben nur mit Hinterlist, Lügen und Betrügen verbringen? Was für ein trauriges Leben musste das sein!

Also ging es weiter mit diesen fortwährenden irreführenden Aussagen. Wenn es ihm gerade ins Schema passte, benutzte er sogar Tobin für seine Geschichten, um arglistig beim Richter das Mitleid für die arme Mutter zu erwecken. Doch selbst das reichte ihm nicht. So versuchte er auch noch jedes von uns erbrachte Beweismittel als Fälschung und alle noch streitigen Themen als nicht glaubwürdig darzustellen.

…Es kann deshalb nirgends und in keiner Weise ohne jedes Beweisverfahren – welches jedoch nur angezeigt wäre, wenn die beklagtischen Behauptungen glaubhaft wären – einfach auf die bestrittenen Angaben des Beklagten abgestellt werden. Dies gilt gleichermassen für die vom Beklagten neu eingereichten Unterlagen, insbesondere die angebliche Bilanz und Erfolgsrechnung. Diese sind ohnehin nach wie vor nicht mehr als schriftliche Parteibehauptungen und damit nicht beweisbildend… Das lässt nichts Gutes ahnen, auf jeden berechtigten Einwand erfindet der Beklagte wie gesehen eine neue Geschichte und schreckt auch nicht davor zurück, diese urkundlich zu untermauern oder andere für seine Zwecke einzuspannen.

Jetzt ging die alte Leier von vorne los. Seitenweise schilderte er alle, bereits zum X-ten Mal behandelten Themen und versuchte das Gericht zu überzeugen, dass ich als bekannter Lügner und Betrüger alle Dokumente manipuliert hätte und diese somit nicht mehr glaubhaft wären. Dann behauptete er auch noch, dass die von einer unabhängigen Treuhand geprüfte Bilanz und Erfolgsrechung ebenfalls unglaubhaft wären. Das wir im letzten, im Vergleich zum vorletzten Jahr zu viele Ausgaben gehabt hätten. Das wären sicherlich absichtlich verursachte Auslagen gewesen. Dass ein Gauner wie ich, sicherlich heimlich Bezüge verstecken würde, welche in der Firmenbuchhaltung nicht auftauchen würden. Das ich als Schwindler mit Sicherheit haufenweise Geld beiseite geschafft hätte.

Die absurdeste Behauptung kam aber als Zückerchen obendrauf. Obwohl ich, in all den 12 Jahren seit ich meine Firma führte, nur einmal einen Bonus an die Gesellschafter und mich auszahlen konnte, behauptete Mr. Würgin, der jetzt wohl meinte, auch noch ein erfahrener „General Manager“ zu sein, folgende Idiotie:

…Zwar dürfte ein Bonus regelmässig höher ausfallen, wenn das Geschäftsergebnis besser ist, zwingend ist dies aber nicht. Es kann sogar dann ein Bonus ausgerichtet werden, wenn das Gesamtergebnis negativ ist…

Er behauptete tatsächlich, wenn eine Firma „rote Zahlen“ schreibe, sie nicht nur den Lohn und den 13. Monatslohn zu zahlen hätte, sondern weiterhin im gleichen Ausmass noch zusätzliche Boni an die Angestellten auszahlen müsse. Woher die Existenz GmbH diese Gelder holen sollte, war natürlich irrelevant. Die Existenzberechtigung einer Firma, bestand für Herr Würgin nur darin, die überhöhten Alimente der geschiedenen Frauen herauszupressen.

Wie armselig musste dieser Mann nur sein, um zu denken, dass ein Richter so eine These glauben würde? Hielt er denn alle Richter für Idioten? Anscheinend schon, den die nächste Theorie vom Möchtegern „Dr. oec.“ Würgin war noch absurder:

… Vor allem aber hat das Ausbleiben einer Gewinnausschüttung vorliegend keinen Einfluss auf die dem Unterhaltsbeitrag zugrunde liegende Berechnung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit…

Also, wenn ich dieses Jahr, wie schon an 11 von den 12 letzten Jahren, keinen Bonus erhielt, hätte die Alimenten-Berechnung trotzdem von den einten Lohn „mit“ Bonus berechnet werden sollen? Nun, das war eine ähnlich dämliche Behauptung, wie diese, bei der ersten Verhandlung am Bezirksgericht. Dort versuchte er den Bezirksrichter auch davon zu überzeugen, dass es irrelevant wäre, wie viel ich verdienen würde. Es wäre relevant, wie viel ich mit meiner Ausbildung hätte verdienen können, hätte ich statt im eigenen Betrieb, in der Privatwirtschaft gearbeitet. Kaum vorstellbar, dass er mit dieser Begründung damals sogar teilweise durchgekommen war. Ich konnte nur noch hoffen, dass das Obergericht ein wenig mehr Scharfsinn zeigte. Wenn nicht, hätte sich das miese Vorgehen von Herr Würgin tatsächlich ausbezahlt. So nach dem Motto, einfach mal alles ins Blaue hinaus behaupten und abwarten, ob vielleicht eines der stumpfsinnigen Argumente doch Anklang fände.

Nachdem die finanzielle Lage bereinigt war, folgten die Attacken betreffend dem Sorgerecht. So hiess es, Penise wäre die liebende Mutter, welche nur das Beste für ihren Sohn wolle. Ich hingegen sei der Rabenvater usw. Die üblichen primitiven Attacken, vollgepumpt mit Lügengeschichten. Ich konnte sie nicht mehr hören. Man durfte dabei nicht vergessen, die Regie führte zwar Herr Würgin, das Drehbuch im Hintergrund, schrieb jedoch Penise.

Das war also eine weitere Stellungnahme des „Duo Infernal“. Doch das war nicht genug. Ein paar Tage später, stellten Herr Würgin und Co. auch noch offiziell Strafanzeige gegen mich, wegen Prozessbetrug, Realkonkurrenz, Urkundenfälschung sowie Betreibungsdelikten. Unglaublich, wie man mit der Abdeckung einer Handnotiz angeblich so unzählig viele Rechte verletzen konnte. Und von neuem listete Herr Würgin bei der Begründung, die ganze Palette an verdrehten Geschichten auf.

Man hätte denken können, allmählich wären sämtliche Varianten von fiesen Machenschaften erschöpft. Doch nicht bei Herrn Würgin. Jetzt hielt er nicht einmal mehr die anwaltlichen Standesregeln ein. Eine dieser Standesregeln besagt, dass jeder Anwalt sich verpflichtet, von jeglichen Eingaben an das Gericht, dem gegnerischen Anwalt eine Kopie zukommen zu lassen. Das gibt dem gegnerischen Anwalt die Möglichkeit, sich auf das Verfahren vorzubereiten, um die geforderten Leistungen oder Anschuldigungen vor Gericht zu bestätigen oder zu widerlegen. Diese Vorgehensweise spart dem Gericht viele unnötige Arbeitsstunden. Hätte der gegnerische Anwalt unvorbereitet in eine Verhandlung gehen müssen, so hätte er auch keine Gegenargumente und Beweise vorbereiten können. Dies hätte bedeutet, dass alle für dasselbe Thema zweimal hätten erscheinen müssen. Diese Standesregel machte also viel Sinn. Herr Würgin versuchte natürlich auch mit diesem Mittel zu „bescheissen“. Dies veranlasste Herrn Zweifel zum wiederholten Male, ihn schriftlich abzumahnen:

…Mit etwelchem Befremden stelle ich fest, dass ich von ihrer letzten Eingabe an das Obergericht, bis dato keine Orientierungskopie erhalten habe. Es ist nicht das erste Mal, dass Sie sich nicht an die Standesregeln halten. Ich habe nachgerade die Nase voll von ihren unkollegialen Verhalten (von Ihrer unsachgemässen und unangemessenen Art der Prozessführung ganz zu schweigen). Ich überlege mir ernsthaft, in dieser Sache an den Vorstand des Anwaltsverbandes zu gelangen.

Strafuntersuchung-Verfügung Unterdessen mied ich meinen Briefkasten so lange ich nur konnte. Ich bekam schon Panikattacken, wenn ich an all diese möglichen negativen Nachrichten dachte. Ich war unterdessen schon derart geschwächt, dass ich keine Kraft mehr hatte, mich jeden Tag mit neuen Hiobsbotschaften auseinander zu setzen. Doch das Problem war damit nicht gelöst, sondern nur hinausgezögert. So kam wieder einmal einer dieser Tage, an welchem ich mich an meinen Briefkasten traute. Zu meinem Leidwesen, war es auch einer dieser Tage, der mir beim Durchblättern der Post, den Atem stocken liess. Es lag erneut eine Abholeinladung, für einen eingeschriebenen Brief dabei. Anhand der Absender-Ortschaft konnte ich erahnen, dass es sich um einen Brief der Staatsanwaltschaft oder des Bezirksgerichtes handeln musste. Zumindest war es nicht das Obergericht, denn die waren in einer anderen Ortschaft ansässig. Ich begab mich also wieder einmal mit der Abholeinladung zum Postschalter, von welchem mir die Beamtin wiederum eine Gerichtsurkunde übergab. Und zum wiederholten Male hätte ich im Erdboden versinken können, bei der Vorstellung, was wohl die Dame am Schalter nur von mir denken würde. Doch diese Überlegungen wurden schnell nebensächlich, als ich erkannte, von wem das Dokument kam. Es war die Staatsanwaltschaft. Jetzt hoffte ich nur, dass der Staatsanwalt ernsthaft recherchiert hatte. Ich setzte mich ins Auto und öffnete mit zitternden Händen das Dokument. Ich war unheimlich angespannt. Ich konnte sogar mein Herz klopfen hören, so polterte es. Ich wusste, hier ging es um meine Reputation. Um die Frage: unschuldig oder Verbrecher!

Am 23. August kam es in den Geschäftsräumen der Existenz GmbH zu einer Auseinandersetzung zwischen den in Scheidung stehenden Eheleuten, in deren Folge sich Penise S. ins benachbarte Restaurant begab, dessen Angestellte hierauf die Polizei verständigte…

Noch wusste ich nichts Aussagekräftiges, was den Entscheid hätte erahnen lassen können. Ich bangte also weiter und versuchte schnell, zum Wesentlichen zu kommen. Doch zuerst folgte die detaillierte Erzählung, was ich gemäss Penise alles gesagt und gemacht haben solle und meine Gegendarstellung dazu. Anhand dieser Aussagen wurde dann ermittelt, die Polizei-Protokolle eingesehen, Gerichtsdokumente studiert, Zeugenaussagen bewertet, Polizei, Richter und Anwälte befragt, bis ein klares Bild des Geschehenen ersichtlich wurde.

…Der Drohung im Sinne von Art. 180 StGB macht sich schuldig, wer jemanden durch schwere Drohung in Schrecken oder Angst versetzt. Der Täter muss dabei einen schweren Nachteil in Aussicht stellen… Von vornherein nicht unter dem Tatbestand der Drohung fällt eine Äusserung, „auf Tutti zu gehen und bis ans Ende zu streiten“. Damit kann durchaus gemeint sein, alle Rechtsmittel auszuschöpfen, und hierin kann keine Beeinträchtigung des Sicherheitsgefühls liegen. Ebenso wenig ist die – nicht bestrittene – Äusserung Flavio S. zu seiner Frau, dass sie heute das letzte Mal hier im Büro gewesen sei oder gearbeitet habe, geeignet, bei einem verständigen Menschen in vergleichbarer Lage Angst hervorzurufen, um so weniger, als Penise S. bei der Existenz GmbH gearbeitet hatte und tatsächlich ihren letzten Arbeitstag hatte.

Die Ausführungen, für welche mich Penise angeklagt hatte, waren keine Drohungen und somit nicht zu verurteilen. Ich konnte etwas aufatmen. Dies war jedoch eher zweitrangig und noch nicht die Kernaussage.

Äusserungen, es werde kein Monatsende für sie beide geben bzw. sie werde das Büro nicht mehr gerade verlassen, er werde sie windelweich prügeln, wären dagegen grundsätzlich geeignet, auch bei einem durchschnittlich verständigen Menschen in gleicher Situation die begründete Befürchtung aufkommen zu lassen, es könnte ihm Leid geschehen, weshalb solche Äusserungen grundsätzlich als strafrechtlich erfassbare Drohungen anzusehen wären. Hinsichtlich der Äusserung steht allerdings nicht fest, wie ihr genauer Wortlaut war, denn Penise S. hat selbst ausgesagt, es seien nicht genau diese Worte gewesen, aber in diesem Sinn.

Diese Reaktion von Penise war mir neu und auch eher aussergewöhnlich für sie. Gemäss Penise, sollte ich sie bedroht haben, doch wusste sie nicht mehr, was ich gesagt hatte? Normalerweise, kostete sie das ein Lächeln, geradeaus die phantastischsten Lügengeschichten zu präsentieren. Ich konnte mir jedoch gut vorstellen, warum Penise diesmal ins Stocken geraten war. Höchstwahrscheinlich hatte Herr Vollenpower sie mit der gleichen Manier unter Druck gesetzt gehabt, wie damals mich. Dies hatte zur Folge, dass sie vermutlich völlig aus ihrem Konzept geraten war. Unabhängig davon, ging es nun darum zu ermitteln, welche Aussage glaubwürdig war. Meine oder ihre?

So oder anders steht indessen bezüglich dieser beiden Äusserungen Aussage gegen Aussage… Zwar steht allein der Umstand, dass Aussage gegen Aussage steht, einer Verurteilung grundsätzlich nicht im Wege, da Aussagen der freien richterlichen Beweiswürdigung unterliegen. Allerdings setzt ein Abstellen auf belastende Aussagen eine deutlich erhöhte Glaubwürdigkeit des Belastenden respektive Glaubhaftigkeit seiner Aussagen gegenüber des Belasteten respektive seiner Aussage voraus. Davon kann hier aus den nachfolgenden Gründen keine Rede sein:

Jetzt wurde es interessant. Der Staatsanwalt hatte also festgestellt, dass die Aussage von Penise nicht glaubwürdig war. Der Hindergrund dazu, war folgender:

Zwischen den Eheleuten tobt ein heftiger Scheidungskampf, welcher sich insbesondere an der Frage des Sorgerechts für den gemeinsamen Sohn entzündet. Beide Parteien haben dementsprechend ein eminentes Interesse am Ausgang dieses Strafverfahrens, da dieser einen zivilrechtlichen Entscheid gerade im Hinblick auf die umstrittene Sorgerechtsregelung beeinflussen könnte. Sechs Tage nach dem Vorfall sollte eine Gerichtsverhandlung um das Sorgerecht stattfinden. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass Penise S. die vorliegend erfolgte Auseinandersetzung für den Scheidungsprozess instrumentalisieren und deshalb ihre Sachverhaltensdarstellung dem allfälligen Bedürfnis, ihren Mann als unbeherrscht und gewalttätig zu zeichnen, anpassen könnte.

Ohh, ich war positiv überrascht. Der Staatsanwalt erkannte bis jetzt als erster die Wesensart von Penise und vermutete richtig, dass es sich hier um ihr berechnendes, egozentrisches Vorgehen handeln könnte. Jetzt war ich gespannt auf die Begründung seiner Vermutung. Seine Annahme erhärtete sich, denn es war nicht nur einer, sondern es waren mehrere Gründe:

Ihr Rechtsvertreter hat in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft den auch geltend gemacht, für den Eheschutzrichter hätten „keine ernstzunehmenden Einwände gegen die Erziehungsfähigkeit der Klägerin“ bestanden. Dagegen habe der Einzelrichter befunden, der Beklagte ziehe das Kind in den Konflikt hinein, was sich unter anderem zeige „in den Versuchen seitens das Beklagten, das Kind mittels einer Kinderanhörung zu instrumentalisieren“. Dabei unterschlug er allerdings der Einzelrichter in seiner Verfügung ausgeführt hatte, „dass die Parteien offenbar nicht mehr in wünschenswertem Masse in der Lage sind, ihr gemeinsames Kind aus dem Konflikt herauszuhalten“, und damit klar zum Ausdruck gebracht hatte, dass dieser Vorwurf auch Penise S. trifft. Das Verhalten von Penise S. ist daher keineswegs als derart über jeden Zweifel erhaben zu betrachten.

Wau, da hatte einer endlich einmal gründlich ermittelt. Penise und Herr Würgin hatte versucht, mit einseitigen Aussagen, den Staatsanwalt zu manipulieren. Doch der hatte die perfide Art dieser beiden Geier erkannt. Was Herr Vollenpower jedoch zu diesem Zeitpunkt noch nicht wusste war, dass ich später vom Obergericht betreffend der Anklage „ich würde das Kind instrumentalisieren, indem ich eine Kinderanhörung vorschlug“ völlig freigesprochen wurde. Das Obergericht warf dem Bezirksgericht sogar einen eindeutigen Verfahrensfehler vor, weil das Kind damals nicht angehört worden war. Das so nebenbei angemerkt.

Jetzt wurde es spannend, denn die hochkarätigen Gründe kamen erst.

Mit der bereits zitierten Eingabe machte der Geschädigtenvertreter geltend, gegen Flavio S. sei vom Untersuchungsamt ein Strafverfahren wegen Drohung geführt worden, welches auf einen Vorfall vor zwei Jahren zurück gehe, wo Flavio S. eine Auseinandersetzung mit René L. gehabt habe. Aufschlussreich sei an diesem Vorfall, dass gemäss René L. auch er, als erwachsener Mann, der den Angeschuldigten vorher nicht gekannt habe, durch dessen Worte in Angst und Schrecken versetzt worden sei, sodass er ihn wegen Drohung verzeigt habe. Die beigezogenen Akten des Untersuchungsamt zeigen nun allerdings deutlich auf, dass seitens der Geschädigten (Penise S.) ganz Wesentliches unterschlagen wurde: Es war nicht Flavio S., welcher die Auseinandersetzung angezettelt hatte, sondern René L., welcher, nachdem es zwischen Flavio S. und ihm zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen war, ein Messer holte und mit diesem in die Hand von Flavio S. stechen wollte, was er indessen verhindern konnte. Es war auch nicht René L., der zuerst gegen Flavio S. Strafanzeige erstattete, sondern umgekehrt, weshalb gegen René L. ein Strafverfahren wegen versuchten Körperverletzung eingeleitet wurde. René L. erstattete erst im Gegenzug Strafanzeige wegen Drohung, weil Flavio S. ihn gedroht habe… Davon nun hatten die anwesenden unabhängigen Zeugen allerdings nicht mitbekommen. René L. musste den auch einräumen, es sei möglich, dass er mit dem Messer auf die Hand von Flavio S. zugestochen habe (so wie das nebst Flavio S. auch Zeugen geschildert hatten).

Der Staatsanwalt hatte das hinterhältige Treiben von Penise und ihrem Lakaien voll erkannt. Endlich hatte sich mal jemand die Zeit genommen, Pro und Kontra miteinander zu vergleichen, bevor Rückschlüsse gezogen wurden. Nur so konnte man der Wahrheitsfindung auch Genüge tun. Es war ein herrliches Gefühl, das jemand der Wahrheit endlich einmal gerecht wurde. Um so mehr ärgerte es mich, dass dies beim Eheschutzverfahren leider nicht so gehandhabt wurde.

…es geht nicht an, aus diesem mit widersprüchlichen Aussagen behafteten und letztlich eben auch nicht durchgeführten Strafverfahren etwas zu ungunsten von Flavio S. ableiten, insbesondere darlegen zu wollen… Jedenfalls ist der wesentliche Elemente des Sachverhaltes unterschlagende Hinweis der Geschädigten und ihres Rechtsvertreters auf dieses Strafverfahren nicht geeignet, die Glaubwürdigkeit der Geschädigten in ein derart gutes Licht zu stellen, dass sie höher zu veranschlagen wäre als diejenige des Angeschuldigten und sich dessen Verurteilung damit einzig auf ihre Aussage abstützen liesse. Gegenteils lässt sich die Schilderung der damaligen Geschehnisse durch die – anlässlich des Vorfalles persönlich anwesende – Geschädigte ein zumindest selektives Wahrnehmungs- bzw. Wiedergabevermögen erahnen.

Mann oh mann! Gewichtet in Juristensprache, war die letzte Aussage eine heftige Anschuldigung an Penise und Co. Für uns normalsterbliche übersetzt, bedeutete es folgendes: Es ist nicht erlaubt, dass Penise und Co. mit Hilfe eines Strafverfahrens, das schlussendlich sogar zurückgezogen wurde, verfälschte Aussagen machen. Dabei hatten sie sogar die relevanten Tatbestände verheimlicht. Penise sowie Herr Würgin hatten nicht die Wahrheit gesagt. Ihnen konnte somit auch kein Glauben geschenkt werden. Da Penise beim Bootsvorfall persönlich anwesend gewesen war, hatte sie die Möglichkeit gehabt, das Geschehene hautnah mitzuerleben. Ihre unwahren Aussagen zeigten, dass sie geistig nicht in der Lage war, die Wahrheit zu sagen respektive zu erkennen. Mit anderen Worten, sie war eine Lügnerin!

Ich konnte es nicht glauben. „Es lebe die Wahrheit! Es lebe die Gerechtigkeit!, schoss mir augenblicklich durch den Kopf. Mein Herz lachte wieder. Aber das war noch nicht alles. Herr Vollenpower wollte es noch genauer wissen und nahm zusätzlich Einsicht in die Akten mit dem Vorfall, bei welchem Penise behauptete, der Geschäftswagen wäre ihr aus der Tiefgarage gestohlen worden.

Ein weiterer Vorfall ist nicht geeignet, eine erhöhte Glaubwürdigkeit der Geschädigten anzunehmen. Mit Schreiben vom 23. August letzten Jahres forderte Flavio S. seine Ehefrau Penise S. als Folge ihrer Arbeitsaufgabe bei der Existenz GmbH auf, dieses Firmenfahrzeug, bis spätestens 25 August abzugeben. Dies tat Penise S. offenkundig nicht, weshalb Flavio S. ihr mit Schreiben vom 31. August eine letzte Frist bis zum 1. September setzte. Nach Darstellung von Flavio S. – an welcher zu zweifeln kein vernünftiger Anlass besteht – stellte Penise S. das Auto dann vereinbarungsgemäss auf dem Parkplatz vis-à-vis ihres Wohnortes ab, wo Flavio S. es am Morgen des 1. September (mit Zeugen) abholte. Gleichwohl machte Penise S. anschliessend ihrem Rechtsvertreter gegenüber geltend, das Auto sei in der Nacht zuvor aus der Tiefgarage an ihrem Wohnort entwendet worden und erstattete bei der Kantonspolizei Strafanzeige. Aus all diesen Gründen ist der rechtsgenügende Nachweis dafür, dass sich die angezeigte Auseinandersetzung nicht anders als wie von Penise S. geschildert abgespielt hat, nicht zu führen, weshalb das Verfahren gegen Flavio S. wegen Drohung einzustellen ist.

Es war vorbei. Der perfide Plan von Penise hatte sich zerschlagen. Doch auch hier bedarf es einer Übersetzung in einfachen Worten: Dieser weitere Vorfall zeigte, dass Penise nicht glaubwürdig war. Sie hatte versucht, mich zu diskreditieren, indem sie einen Diebstahl vorgetäuscht hatte. Sie ahnte wohl nicht, dass es diverse Dokumente und Zeugen zu diesem Ereignis gab, die ihre Dreistigkeit aufdeckten. Aus all diesen Gründen konnte nachgewiesen werden, dass Penise eine Hochstaplerin war.

Die Anklage Nummer eins, war also nachweislich und somit definitiv vom Tisch. Doch war da noch immer die Sache mit der „Nase an der Türe“ offen. Penise behauptete, ich hätte ihr mit voller Absicht die Türe zugeschlagen, mit dem Plan, sie zu verletzen.

Flavio S. bestreitet die Türe absichtlich und im Wissen darum, dass seine Frau unter derselben gestanden habe, zugeschlagen und damit in Kauf genommen zu haben, dass sie verletzt werde… Ein Sachverhalt wie der vom Angeschuldigten geschilderte ist durchaus möglich und zu seinen Gunsten anzunehmen. In diesem Falle indessen ist kein Vorsatz gegeben… Auch das Verfahren wegen einfacher Körperverletzung ist daher einzustellen.

Ich hatte zwar auch diesen Fall gewonnen, doch hätte ich mir eine hieb- und stichfestere Beweislage erhofft. Dazu hätte es jedoch weitere Zeugen, wie meine Assistentin oder die Mitarbeiterin des daneben liegenden Restaurants benötigt. In diesem Zusammenhang schien Herrn Vollenpower der Aufwand zu gross zu sein, da ohnehin die Unglaubwürdigkeit von Penise bereits feststand. Sie hatte nach diesem Entscheid, 20 Tage Zeit, Rekurs einzureichen. Natürlich verkniff sie sich diesen Schritt. Ich denke, ihr war bewusst, dass sie spätestens dann, die Zeugenaussagen definitiv entlarvt hätten.

Die Finanzen Eine Sorge war vom Tisch, doch häuften sich anderweitig neue Probleme. Die Existenz GmbH war unterdessen völlig Illiquide geworden. Teilweise war nicht einmal mehr genug Geld auf dem Konto, um das Geschäftsauto aufzutanken. Oft passierte es, dass ich die Firmen-EC-Karte in den Tankstellen-Automaten steckte, das Passwort eingab und die gefürchtete Antwort erschein: „Zuwenig Saldo“. Kein Geld mehr, nicht einmal mehr für Benzin! In dieser Situation blieb mir nichts anderes übrig, als nachzusehen, ob ich vielleicht noch CHF 10.- oder CHF 20.- aus meiner eigenen Tasche aufbringen konnte. Ich stand also da, nahm die Karte wieder aus dem Automat und schob dafür unauffällig einen Geldschein hinein, welcher dann gerade einen Tankvorgang von wenigen Sekunden auslöste. Mehr Benzin kriegte man halt für so wenig Geld, nicht. Es war mir jeweils so peinlich und ich schaute mich um und hoffte, dass niemand meinen Tankeinsatz in Tröpfchenmenge bemerkt hatte. Ich entwickelte schon eine richtige Aversion gegen diese Firmenkarte. Jedes Mal, wenn ich sie aus der Brieftasche zog, fragte ich mich, ob sie mich auch diesmal im Stich lassen würde. Wenn es glücklicherweise klappte, machte ich mir Gedanken darüber, ob es wohl das letzte Mal gewesen war, dass ich etwas bezahlen könnte. Eine zusätzliche Sorge, die mich konstant belastete.

Die finanzielle Lage hatte mittlerweile auch Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit Herrn Zweifel. Dieser nicht zu enden wollende Rosenkrieg beeinträchtigte definitiv seine Motivation. Es war offensichtlich, dass er keine Lust mehr hatte, dieses Mandat weiterzuführen. Auch hatte er Angst, er könnte den Fall verlieren und dabei seinen Ruf gefährden. Zusätzlich entstand zwischen uns eine Auseinadersetzung wegen einer offenen Rechnung. Herr Zweifel hatte wegen Penise, nun auch noch den arbeitsrechtlichen Fall für die Existenz GmbH zu bestreiten. Diese Kosten mussten natürlich von der Firma bezahlt werden. Es passte ihm jedoch nicht, dass ich aufgrund der Zahlungsschwierigkeiten der Firma, zuerst die Löhne meiner Mitarbeiter sicherte und dann erst seine Rechnung an die Reihe kam. Um ihn zu beruhigen, sandte ich ihm sogar unsere gesamte Debitoren-Liste. Ich wollte so nachweisen, dass noch genügend Geld von offene Kundenrechnungen zu erwarten war und damit auch seine Rechung beglichen werden konnte. Dies reichte ihm jedoch nicht und er wurde nach und nach respektloser. Durch seine ruppige Art am Telefon und die weiteren Emails, wurde unsere Mandats-Beziehung mehr und mehr in Frage gestellt.

…Allerdings muss ich Sie darauf hinweisen, dass ich vor Empfang des neuen Kostenvorschusses nicht in der Lage bin, die Angelegenheit weiter zu verfolgen. Ich muss Sie bitten, den Vorschuss umgehend zu überweisen. Ich muss es Ihnen überlassen, die Zahlungsprioritäten entsprechend zu setzen. Ich kann es mir nicht leisten, diese Entwicklung mitzumachen oder gar noch mitzutragen. Deshalb erwarte ich umgehend den eingeforderten Vorschuss. Wenn ja diese Zahlungen ausstehen, sind ja auch die Lohnzahlungen sichergestellt oder lässt die Bank über eine Verlängerung der Kreditlimite mit sich reden. Denke ich wenigstens. Im übrigen ist Post an Sie unterwegs betreffend Rekursverfahren. Ich muss mir in diesem Zusammenhang ernsthaft überlegen, ob ich nicht sämtliche Mandate mit sofortiger Wirkung niederlegen soll. Ich habe eigentlich nicht die geringste Lust, meine Reputation als Anwalt mit Ihrer Vertretung aufs Spiel zu setzen… Ich bedaure, Ihnen keinen besseren Bescheid geben zu können und erwarte gerne umgehend die Übermittlung der Zahlungsbestätigung.

Mir wurde klar, dass ich demnächst alleine gegen Penise und ihre Armada kämpfen musste. Dieser stetige Druck wurde unerträglich. Meine Nerven waren am Ende und meine Diplomatie, Herrn Zweifel gegenüber, waren endgültig ausgeschöpft. Und so antwortete ich im gleichen Sinne.

…Ich stelle bei Ihnen ein zunehmendes Misstrauen mir gegenüber fest. Ein solches Verhalten ist absolut nicht förderlich und auch nicht angebracht… Neben den Debitoren sind in einem Unternehmen auch Kreditoren vorhanden. Zusätzlich kommen noch die fixen Kosten (Miete, Löhne etc.) dazu. D.h. die Einnahmen vermögen die Ausgaben nicht zu decken. Wie Sie sehen, geht es der Firma nach wie vor immer noch schlecht! Ich wollte Ihnen mit der Höhe der Debitoren nur zeigen, dass ich genügend Einnahmen habe, um Ihre Zahlung vorrangig zu berücksichtigen… Auch wenn Sie versuchen mich unter Druck zu setzen. Ich werde Sie jedoch auf keinen Fall, meinen Mitarbeitern vorziehen. D.h. bevor die Zahlungen für die Löhne nicht gesichert sind, werde ich Ihre Vorauszahlung nicht begleichen. Ich überlasse es Ihnen, ob Sie Ihre Arbeit somit einstellen wollen… Ps. Ich habe das Antwortschreiben von Herrn Würgin gesehen. Ich stelle fest, dass er „nicht auf den Kopf gefallen“ ist. Er mag noch so fies, intrigant und unfair sein. Er behält jedoch die Oberhand und kann mit Druck anscheinend besser umgehen. Seine Strategie scheint tatsächlich aufzugehen. …immer weiter machen, bis der Gegner (oder der gegnerische Anwalt) zusammenbricht. Ihre Reputation scheint tatsächlich gefährdet…

Für mich war jetzt klar, das Vertrauen meinem Anwalt gegenüber, war verloren. Ich war „am Ende“, meine Firma war mittellos, mein Anwalt war nicht mehr tragbar und der Streit mit meiner ‚Ex‘ war ein Alptraum „ohne Ende“. Um meine Gesundheit stand es immer schlechter. Allmählich, fing mein Körper an zu versagen. Diese Anspannung, dieser Druck, meine Nerven lagen blank. Die Kopfschmerzen hörten nicht mehr auf. Ich hatte sie schon fast täglich. Mein Zähneknirschen hatte ich unterdessen schon Tag und Nacht. Jeden zweiten Tag, musste ich Medikamente gegen Magenbrennen schlucken. Dann kamen noch diese Nerven-Zuckungen am Auge dazu, welche immer häufiger auftraten. Zu diesem Zeitpunkt, hatte ich wahrscheinlich schon eine leichte Depression, denn ich sah keine Hoffnungen mehr für dieses, noch für irgend etwas anderes im Leben. Ich beschloss somit, aufzugeben und das Mandat mit Herrn Zweifel aufzulösen.

Doch Resignation hin oder her, ich musste vor Obergericht noch immer Stellung zu diesen ungeheuerlichen Beschuldigungen nehmen. Und dies ohne Anwalt! Das ewige Lügen und Betrügen des „Duo Infernal“ ging mir einfach zu weit und zerrte so sehr an meiner Seele. Jetzt könnte man denken: „gerade der, der nachweislich einen Einzahlungsschein manipuliert hatte, sagte das?“ Ich musste gestehen, ich hatte diese Torheit tatsächlich begangen und im Bemerkungsfeld das Wort „Kauf TV“ abgedeckt. Doch sehen wir mal, was wirklich dahinter steckte. Ich schrieb also die letzte Stellungnahme an das Obergericht selber und versuchte, Licht in diese Angelegenheit zu bringen.

Aus ernsthaften gesundheitlichen Gründen habe ich mich entschieden, eine letztmalige Stellungnahme zu diesem Verfahren zu machen. Das Mandat mit meinem Anwalt wurde aufgelöst. Nach diesem Schreiben werde ich auf weitere Stellungnahmen verzichten. Ich werde dem Obergericht die Interpretation, aller künftigen verlogenen Beschuldigungen von Seiten der gegnerischen Partei, überlassen. Seit der Trennung mit meiner Frau musste ich folgende Verfahren erleiden: 1. Es begann mit der Verhandlung betreffend des Eheschutzes (EE060077). Diese wurde in einer derart verlogenen Art geführt, dass mir eine so hohe Alimentenzahlung angesetzt wurde, dass ich nicht mehr in der Lage war, diese zu bezahlen. Mir blieben (nach Abzug meiner Schulden bei der X-Bank) netto CHF 2’300.-/Monat zum Leben. Aufgrund dessen wurde ich betrieben und gepfändet. Dann wurde ich wiederum angeklagt (EF060016) und der Arbeitgeber wurde zur Zahlung der Alimente verurteilt. Vorab wurde ich noch bei der Staatsanwaltschaft betreffend Drohung (2/2006/3943) angezeigt. Hier wollte man indirekt das Bezirksgericht bei dem Entscheid des Eheschutzes beeinflussen. Dann wurde auch noch eine Strafanzeige wegen einfacher Körperverletzung gestellt. Glücklicherweise hatte die Staatanwaltschaft genau ermittelt und alle Anklagepunkte eingestellt. Abgesehen davon, dass das Wahrnehmungs- bzw. Wiedergabevermögen der Klägerin in Frage gestellt wurde, hat die Staatsanwaltschaft auch erkannt, das die gegnerische Partei und vor allem deren Anwalt „U. Würgin“ bewusst Informationen manipulativ dargelegt hatte (siehe Beilage1: Einstellungsverfügung vom der Staatsanwaltschaft). Im Weiteren sind noch drei arbeitsrechtliche Klagen pendent, welche jetzt in einem Fall zusammengenommen wurden (FO060136). Als letztes mussten wir ein Abänderungsbegehren der Eheschutzverfügung stellen, da sich der Stand der Firma dramatisch verschlechtert hatte und somit auch meine Einkommenssituation darunter gelitten hat. Und zuletzt strebt die gegnerische Partei jetzt auch noch eine weitere Strafanzeige wegen Prozessbetrug, Realkonkurrenz und Urkundefälschung an. 2. Ich stehe heute vor einem Schuldenberg, werde laufend mit allen möglichen Lügengeschichten von der gegnerischen Partei bombardiert und muss auch noch zusehen, wie meine ehemalige Firma zugrunde geht. Ich kann meiner Arbeit nicht mehr nachkommen, denn ich habe bis heute bereits annähernd 400 Arbeitstunden in alle diese Fälle investieren müssen. Geschweige denn die Zeit, welcher mein Anwalt und die diversen Gerichte bis heute eingesetzt haben. Es mag zwar juristisch legitim sein, solchen Aufwand zu betreiben. Als Bürger und Betroffener jedoch, erkenne ich nur noch den Wahnsinn in dieser Situation. Mit gesundem Menschenverstand hat dies nichts mehr zu tun. Irgendwann ist genug! 3. Ich sehe mich nicht mehr in der Lage diesem Druck ohne nachhaltige, gesundheitlichen Folgen nachzukommen. Dies ist es einfach nicht Wert. Auf Wunsch informiere ich Sie im Detail über den Befund meines Gesundheitszustandes, mit der Bedingung, dass die gegnerische Partei diese Informationen nicht einsehen darf. Ich habe mich sehr kurzfristig zu diesem Schreiben entschieden. Ich beziehe mich somit nur auf das Schreiben der Gegenpartei an das Obergericht vom 28. Juni. Ich hatte jedoch keine Einsicht in die Belege, welche dem Schreiben angeblich beigelegt wurden. Ich werde somit nur noch oberflächlich darauf eingehen. 4. Der gegnerische Anwalt „U. Würgin“ hatte vor einiger Zeit meinen Anwalt „R. Zweifel“ kontaktiert. Er drohte ihm, dass wenn ich nicht umgehend diesen Rekurs bei Obergericht einstelle, er mich verklagen werde, wegen Urkundenfälschung. Auf diesen erpresserischen Versuch ging ich jedoch nicht ein. Wenn ich etwas falsch gemacht haben sollte, dann werde ich auch dafür „gerade“ stehen. Ich werde beschuldigt, die Gutschriftanzeige über die Zahlung von CHF 3’000.- manipuliert zu haben. Es ist korrekt, dass ich auf dem Einzahlungsbeleg den Bereich wo „Kauf TV“ stand beim Kopieren abgedeckt habe. Dieser Eintrag „Kauf TV“ von meiner Freundin, war missverständlich und spiegelte nicht genau den Grund der Zahlung wieder. Ich hatte somit bereits wieder den generischen Anwalt „U. Würgin“ vor Augen, wie er wiederholt jegliche Zweifel und paranoide Vermutungen anbringen würde, welche erneut mit viel Mehraufwand widerlegt hätte werden müssen. In Tat und Wahrheit wollte mich meine Freundin finanziell unterstützen, da ich keinerlei finanzielle Mittel mehr hatte. Solch eine Situation ist in sich alleine schon unheimlich demütigend. Dann auch noch von der Freundin, mit welcher noch keine lange Beziehung bestand, Geld anzunehmen, war beschämend. Das Gefühl sich „aushalten“ lassen zu müssen, war erbärmlich. Sie bestand jedoch unter allen Umständen darauf mir zu helfen. Anderseits war mir auch bewusst, dass ich wenige Auswege mehr hatte. Um meine Ehre wenigstens einwenig aufrecht zu halten, machte ich ihr das Angebot, dafür im Gegenwert das einzige noch wertvolle in meinem Haus zu überlassen. Mit dem TV hätte sie eine Garantie mit einem Gegenstand, welches sie auch hätte benutzen oder zur Not verwerten können. Und ich hätte mich dabei nicht so hilflos gefühlt, mich in die finanzielle Beihilfe meiner Freundin begeben zu müssen. Ohne weiter zu überlegen deckte ich somit beim kopieren das Feld ab. Ich war mir in diesem Augenblick der Tragweite meiner Handlung nicht bewusst. Das war keine böse Absicht, sondern nur der Wunsch unnötigen Stress aufgrund der unermüdlichen Fehlinterpretationen der Gegenpartei zu verhindern. Seit einem Jahr bombardiert mich die gegnerische Partei bereits schon mit haltlosen Beschuldigungen. In meinen Augen sah ich nur wieder den Gegenanwalt „U. Würgin“, wie er mich wieder mit Bergen von falschen Vermutungen zugeschüttet hätte. Diese Vereinbarung mit meiner Freundin war eigentlich ein „Kauf“ und ein „Darlehen“ zugleich, mit der Möglichkeit das Darlehen wieder zurück zu bezahlen und somit den Kauf wieder rückgängig zu machen. Vielleicht kann man dies juristisch korrekter auch als eine „Belehnung“ bezeichnen. Ich möchte mich für dieses unüberlegte Verhalten entschuldigen und bin bereit die Konsequenzen dafür zu tragen. Die Beschuldigung, ich hätte versucht den Pfändungsbeamten zu manipulieren ist jedoch völlig haltlos. Die Vollzugsperson „Herr Wiesen“ versicherte mir schon bei der Wohnungsbesichtigung, dass der TV ohnehin nicht Gegenstand der Pfändung sein würde. Im Gegenteil, er war sogar genervt über die Vorgehensweise des gegnerischen Anwalts „U. Würgin“ und hat dies auch, während meiner Anwesenheit im Betreibungsamt, telefonisch gegenüber Herrn Würgin kund getan. Alle weiteren Beschuldigungen weise ich entschieden zurück… Wenn es Penise S. passt, plädiert sie auf den Eheschutz-Entscheid. Wenn ihr der Eheschutz-Entscheid jedoch nicht passt, verlangt sie, dass ich mich ungeachtet vom Entscheid, ihren Bedürfnissen anpasse. Sie verplant und entscheidet über meinen Kopf hinweg die Wochenenden, an welcher Tobin bei mir ist. Wenn jedoch Nonna und Nonno (Grosseltern) von Tobin vom Tessin zu mir ein paar Tage auf Besuch sind (dies passiert höchstens 2-3 Mal jährlich), dann wird ihnen untersagt, Tobin (nicht einmal für eine Stunde) zu sehen. 6. Zu den Vorwürfen des Firmenverlaufes ist mein Vater auch gerne bereit, Klarheit über den schlechten Firmenverlauf zu geben. Sollte die Firma bis dahin noch bestehen, wird am 30. September das Geschäftsjahr beendet. Sie dürfen gerne einen unabhängigen Geschäftsprüfer beauftragen, die Firmenbücher zu prüfen. 7. Um Gewissheit über die tatsächliche Seriosität der Firma zu erlangen, meine Integrität als Person zu erkennen und die notorischen Lügen der Klägerin nachzuweisen, ist eine Zeugenbefragung unumgänglich. Ich bitte um Nachsicht, dass ich trotz Risiko eines negativen Entscheides, meine Gesundheit nicht mehr aufs Spiel setzen kann und auf weitere Stellungnahmen verzichten werde.

Ich legte einen Berg von Beweisdokumente bei und benannte alle Zeugen, welche jede meiner Aussagen bestätigen konnten.

Der letzte Akt war getan. Ich war der Meinung, dass hiermit die Sache endgültig beendet war und ich mich nun auf meine Genesung konzentrieren konnte. Doch so leicht ging das nicht. Das Obergericht war nämlich mit dem Entscheid, dass ich das Mandat mit meinen Anwalt auflösen wollte, nicht einverstanden. Sie meinten dazu, „es seien keine zwingenden Gründe für eine Mandatsniederlegung vorhanden. Ein allfälliger Anwaltswechsel in diesem fortgeschrittenen Verfahrensstadium wäre mit erheblichen finanziellen Mehraufwendungen verbunden, welche bei einem unentgeltlichen Mandatsverhältnis vorab der Steuerzahler zu finanzieren hätte“. Ich war einwenig verwundert, denn ich hatte keinen Anwaltswechsel, sondern lediglich die Niederlegung des Mandates vor. Trotzdem musste Herr Zweifel weiterhin mein Rechtsvertreter bleiben. Meine Stellungnahme zum Verfahren genügte dem Obergericht auch nicht. Sie verpflichteten Herr Zweifel, ebenfalls auf die Vorwürfe und Verdächtigungen der gegnerischen Partei einzugehen. Es reichte also nicht, dass Herr Zweifel, „ohne Zweifel“ keine Lust mehr auf dieses Mandat hatte. Jetzt wurde er vom Gericht auch noch dazu gezwungen, daran weiterzuarbeiten. Ein Scheitern des Verfahrens war schon fast vorprogrammiert. So musste er sich ein letztes Mal hineinknien und seine Stellungnahme machen. Er machte diese völlig eigenständig und gab mir vorab nicht einmal mehr Einsicht in sein Schreiben. Das waren keine guten Voraussetzungen…

Der Vorwurf des klägerischen Vertreters, der Beklagte habe sich des Prozessbetruges, der Urkundenfälschung und nicht näher spezifizierter Betreibungsdelikte schuldig gemacht, entbehrt jeglicher Grundlage. Tatsache ist, dass der zwischenzeitlich mittellos gewordene Beklagte sich Fremdmittel beschaffen musste. Unter anderem verkaufte er seine TV-Anlage an seine Freundin, welche ihm CHF 3’000.- mit Vermerk „Kauf TV“ auf sein Konto überwies… In einer späteren Phase wurde dem Beklagten von der Klägerin vorgeworfen, im Pfändungsverfahren, welches sie gegen ihn angestrengt hatte, wahrheitswidrig Dritteigentum am Fernsehgerät geltend gemacht zu haben. Zur Widerlegung dieses absurden Vorwurfes übergab mir der Beklagte eine Kopie des Einzahlungsbeleges seiner Freundin… Die Frage ob mit dem Abdecken des Vermerks „Kauf TV“ überhaupt der objektive Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt ist, kann offen bleiben. Jedenfalls fehl es klar an der Erfüllung des subjektiven Tatbestandes. Der Beklagte wollte und konnte sich mit dieser Manipulation keinen widerrechtlichen Vorteil verschaffen. Der wahre Zahlungsgrund für den Zufluss fremder Mittel wie auch die tatsächliche Eigentumsverhältnisse am TV-Gerät waren nämlich für die Frage, ob der Beklagte mittellos sei, ohne jegliche Relevanz… Die diesbezüglichen Bemühungen der Klägerin dienen offensichtlich einzig der Zermürbung des Beklagten. Es ist nicht im Entferntesten ersichtlich, welchen Vorteil die Klägerin aus einer Verurteilung und Bestrafung des Beklagten ziehen könnte. Ihre Prozesstaktik scheint einzig darauf ausgerichtet zu sein, den Beklagten psychisch fertig zu machen… Dass der Beklagte aus – allerdings mehr als nur begründeter – Angst vor unnötigen und haltlosen Einwänden des Gegenanwaltes zuerst auf dem Beleg den wahren Zahlungsgrund abdeckte und einen ihm harmloser erscheinenden Zahlungsgrund vorschob, war sicher unklug… Das prozessuale Verhalten der Gegenpartei und namentlich ihres Vertreters erscheint mir schon lange als einziges Ärgernis… Was es einer auf Unterhaltsbeiträge – zumindest angeblich – angewiesenen Ehefrau dienen soll, in einem Eheschutzverfahren ihren Mann derart bis aufs Blut zu plagen und mit prozessualen Schachzügen, sinnlosen und teilweise wider besseres Wissen erhobenen Bestreitungen zu schikanieren, vermag ich beim besten Willen nicht zu erkennen. Der Eingabe des Beklagten lässt sich ohne weiteres entnehmen, dass die Klägerin schon bald das Gegenteil dessen erreicht haben dürfte, was sie eigentlich wollte. Wenn der Beklagte diesem Druck nicht mehr gewachsen ist und er „die Beine streckt“, so wird sie letztlich gar nichts mehr bei ihm holen können… Der Unterzeichnende empfindet es als äusserst unangenehme Belastung, in dieser Art im Rahmen einer unentgeltlichen Rechtsvertretung prozessieren zu müssen…

Nun offensichtlicher, konnte der Unterzeichnende, also Herr Zweifel, es gar nicht mehr ausdrücken, dass er keine Lust mehr auf diesen Fall hatte. Ich hoffte jetzt nur, dass es nicht wieder endlos so weitergehen würde mit der „Stellungnahme“ der „Stellungnahme“ der „Stellungnahme“…

Verfügung zur Abänderung des Eheschutzes Es war wieder einmal soweit. Seit über einer Woche, hatte ich meinen Briefkasten nicht mehr geleert. Ich benötigte jedes Mal eine grosse Überwindung, hinzugehen. Eigentlich das Normalste auf der Welt, doch für mich, wie ein Alptraum! Die Schritte von der Haustüre bis zum Briefkasten schienen unüberwindbar. Ich bekam dabei richtige Angstzustände, schon fast Panikattacken. Ich lief also schweren Schrittes zum Briefkasten, steckte den Schlüssel hinein und öffnete das Türchen. Das Fach war zum Bersten voll. „Mist“, dachte ich. Je mehr drin war, desto grösser die Chance, dass nichts Gutes dabei war. Ich nahm den ganzen Stapel heraus und kehrte damit ins Haus zurück, ohne nur einen Blick darauf zu werfen. Ich legte das Bündel dann auf den Bürotisch. Als ich begann, Lage für Lage durchzuschauen, fing mein Herz immer stärker an zu klopfen und gleichzeitig schien sich mein Hals immer fester zuzuschnüren. Und da! Mein Herz schien plötzlich still zu stehen. Ein orangener Abholschein der Post! „Das war nicht gut.“ Ich sah genauer hin. „Nein! das war überhaupt nicht gut“, denn auf dem Schein stand das Wort „Gerichtsurkunde“. Die Stunde der Wahrheit hatte geschlagen. Ich fragte mich, wieso ich nur immer so ein schlechtes Gefühl dabei hatte?“ Also versuchte ich mir einzureden, dass es vielleicht auch gute Nachrichten sein könnten. Doch selbst das half nichts. Es ging mir dabei trotzdem nicht besser. Erschwerend kam dazu, dass es abends war und die Post bereits geschlossen hatte. Ich musste mich also zu allem Elend noch bis am nächsten Morgen gedulden, bis ich die Gerichtsurkunde abholen konnte. Also wieder lange Stunden des Bangens, verbunden mit einer unruhigen Nacht und wenig Schlaf. Wieder eine Situation, die nicht gerade förderlich für meine Gesundheit war.

Am nächsten Morgen machte ich mich auf zur Post. Da stand ich zum wiederholten Male, mit einem Abholschein vor der Postbeamtin. Und schon wieder war es für eine Gerichtsurkunde. Nicht auszudenken, was sie wohl für Vermutungen über mich anstellte. Ich schob den Abholschein unter der Theke durch und legte auch gleich meinen Führerausweis zur Identifikation bei. „Nicht nötig“, meinte die Dame am Schalter. „Na super“, dachte ich, „sie kannte mich bereits. Jetzt war ich bei der Post bereits berühmt für meine Gerichtsurkunden.“ Ich unterschrieb den Empfangsschein, verabschiedete mich freundlich und verliess so schnell als möglich das Postgebäude. Ich setzte mich dann sofort ins Auto und öffnete das Couvert. Es war eine Verfügung vom Bezirksgericht, bestehend aus 17 Seiten. Zu gross, um nur eine der berühmten Ansagen für eine Stellungnahme der Stellungnahme zu sein. Es war definitiv der Gerichtsentscheid. Doch wie konnte das nur sein? Ich hatte noch gar keine Gelegenheit erhalten, Stellung auf all die verlogenen Behauptungen von Penise und Co. zu nehmen? Jetzt steckte mir der Knoten richtig im Hals fest. Ich fing an zu lesen und versuchte, so schnell als möglich zu den wesentlichen Aussagen zu gelangen:

…Im Anschluss an die Verhandlung wurde dem Kläger eine Frist von 10 Tagen zur Einreichung von Buchhaltungsbelegen angesetzt. Gleichzeitig wurde beiden Parteien eine 10-tägige Frist angesetzt, um zur persönlichen Befragung des Klägers Stellung zu nehmen. Der Kläger reichte die geforderten Unterlagen mit Eingabe vom 5. Juli fristgerecht ein. Nach zweimaliger Fristerstreckung ging die Stellungnahme der Beklagten am 27. Juli beim Gericht ein. Mit Schreiben vom 26. Juli teilte der klägerische Rechtvertreter mit, dass er den Kläger mit sofortiger Wirkung nicht mehr vertrete. Auf die Einholung einer Stellungnahme zu den nachgereichten Unterlagen kann vorliegend verzichtet werden. Das Verfahren erweist sich als spruchreif…

Jetzt dämmerte es mir, wieso ich keine Chance mehr bekommen hatte, auf all die verdrehten Beschuldigungen, eine Stellungnahme zu machen. Ich hatte offiziell keinen Anwalt mehr und das verkomplizierte die ganze Sache vehement. Ich hätte vermutlich einen Rechtbeistand haben müssen. Also wäre entweder Herr Zweifel vom Gericht in die Pflicht genommen worden oder ich hätte mit einem neuen Anwalt das ganze Verfahren neu einarbeiten müssen. Im Gegensatz zum Obergericht, schien das Bezirksgericht keine Probleme damit zu haben, die Annullierung des Mandates mit meinem Anwalt zu akzeptieren. Konnte es sein, dass das Gericht einfach nur möglichst schnell den Fall abschliessen wollte, bevor es noch aufwendiger würde? War das jetzt gut oder schlecht? Irgendwie ahnte ich nichts Gutes dabei. Ich las also weiter und suchte nach der nächsten wesentlichen Aussage:

…Bei starken Schwankungen des Einkommens selbständigerwerbender Ehegatten darf für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit auf das Durchschnittsnettoeinkommen mehrerer Jahre abgestellt werden. Auffällige, das heisst besonders gute oder besonders schlechte Abschlüsse können unter Umständen ausser acht gelassen werden. Dies gilt nicht, wenn die Jahresabschlüsse einen kontinuierlich steigenden oder sinkenden Gewinn anzeigen. Dann ist auf das aktuelle – höhere oder tiefere -Einkommen abzustellen…

O.K., bis dahin schien es eine vernünftige Vorgehensweise zu sein. Doch was hiess das in meinem Fall? Würde die einmalige Bonuszahlung oder der letztjährige schlechte Geschäftsgang nicht berücksichtigt? Der Bonus war einmalig, also nicht kontinuierlich, was besagte, dass meine Leistungsfähigkeit tiefer eingeschätzt würde und somit überaus erfreulich gewesen wäre. Den schlechten Geschäftsgang konnten wir erst über eine Zeitspanne von einem Jahr belegen. Ohne dessen Berücksichtigung, würde jedoch die Leistungsfähigkeit nicht herabgesetzt. Jetzt war ich richtig nervös. Wie hatten sie also entschieden?

…Allein gestützt auf die anlässlich der Verhandlung gemachten Ausführungen ist davon auszugehen, dass sich die Situation der Existenz GmbH in der nahen Zukunft auf die eine oder andere Art klären wird, sei es durch das Engagement neuer Investoren, sei es durch die Einstellung des Betriebes infolge Zahlungsunfähigkeit. Für den Fall, dass Investoren gefunden werden, dürfte der Kläger nach einer Finanzspritze wieder ein marktübliches Salär erzielen. Anderseits müsste sich der Kläger im Falle der Einstellung des Betriebes eine neue Erwerbstätigkeit suchen. Vor diesem Hintergrund ist im heutigen Zeitpunkt eine dauerhafte Einkommensreduktion nicht glaubhaft…

Das war mein Ende! „Mein Einkommen war nicht glaubhaft, weil nicht klar war, ob es mir in Zukunft weiterhin so schlecht ergehen würde?“ Ich hatte das Gefühl, als würde in mir alles zusammenbrechen. Das konnte doch alles nicht wahr sein. Und da passierte es. Ich hatte einen Anfall von heftigem Herzrasen! Ich versuchte mein Herzrhythmus unter Kontrolle zu bringen, doch mein Herz klopfte derart stark und unkontrolliert, dass ich Panik bekam. „Bitte nicht“, redete ich mir ein. „Es ist es nicht Wert, deswegen zu sterben.“ Kalter Schweiss lief mir über den ganzen Körper. Ich versuchte tief durchzuatmen und meine Anspannung durch hastig erzwungenes autogenes Training abzubauen. Nach einer nicht enden wollenden Minute, fing mein Herz langsam an, sich zu beruhigen. Plötzlich merkte ich, wie ich noch immer beide Füsse mit vollem Druck gegen die Pedale drückte und dabei meinen Kopf nach wie vor fest in die Kopflehne presste. Wie aus einer Hypnose erwacht, zog ich sofort die Beine wieder zurück und der Körper löste sich aus der verkrampften Haltung. Meine Hände waren patschnass. Die Seiten der Gerichtsverfügung, welche ich in der Hand hielt, wellten sich bereits durch die Feuchtigkeit. „Was war geschehen? Wie gefährlich war so ein Anfall? Wie sollte ich jetzt damit umgehen?“ Trotz dieser Angst im Hinterkopf, versuchte ich mich wieder zusammenzureissen und weiterzulesen. Ich musste herausfinden, ob sich für mich noch ein Funken Hoffnung in irgendeinem Entscheid finden würde.

…Im vorliegenden Abänderungsverfahren geht es zwar einzig um die Frage, ob sich das Einkommen des Klägers seit der Eheschutzverfügung wesentlich und dauerhaft verändert hat, doch bietet die Einkommensermittlung von selbständig Erwerbenden regelmässig Schwierigkeiten und führt auf Seiten beider Parteien zu einem grösseren Aufwand. Anderseits ist zu berücksichtigen, dass der Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens nahezu identisch mit demjenigen im Rekursverfahren vor Obergericht ist und der umfangreiche Parteivortrag des beklagtischen Rechtsvertreters teilweise weitschweifige und für die beurteilenden Fragen irrelevante Ausführungen enthielt…

Rekapitulieren wir in verständlichen Worten. Im Klartext hiess dies, dass Herr Würgin wieder einmal unnötigen Aufwand, mit irrelevanten Beschuldigungen verursacht hatte. Das war eine klare Rüge der Richterin an diesen heuchlerischen Possereisser. Herr Würgin konnte jedoch sicherlich damit leben, denn er hatte ja seinen Willen, mit seiner gewissenlosen Strategie, erneut durchsetzen können. Noch!

Im Weiteren stand, dass unser Fall aufwendig und kompliziert war und dass das Bezirksgericht wenig Lust dazu hätte, diesen Fall zu klären, da er ohnehin im Verfahren vor Obergericht geklärt würde. In anderen Worten: „Wieso sich die Hände schmutzig machen, wenn es ein Anderer sowieso machen musste.“ In der Praxis bedeutete es also, dass ich seit über einem Jahr eine im Verhältnis zum Einkommen, überzogene Alimentenforderung zahlen musste. Diese jedoch vor Gericht noch keine „Kontinuität“ darstellen würde, sodass ich in ihren Augen weiter unter dem Existenzminimum leben sollte.

Ich hätte hier gerne erfahren, ob dies im umgekehrten Fall auch so gehandhabt worden wäre. Hätte sich also mein Einkommen in diesem Jahr verdoppelt gehabt, hätte ich im Gegenzug dann auch keine höhere Alimente bezahlen müssen? Schliesslich stellte ein Jahr für den Richter noch keine „Kontinuität“ dar. Irgendwie konnte ich die umgekehrten Variante nicht so richtig glauben. Vielleicht, weil ich unterdessen jegliches Vertrauen ins Rechtssystem verloren hatte?

Da ich über so einen langen Zeitraum, mit so viel juristischem Übel zu tun gehabt hatte, war es folglich nur noch eine Frage der Zeit, bis ich an interessante Kontakte aus dieser Branche und an noch interessantere Insider-Infos kam. So lernte ich eine ehemalige Richterin kennen, welche noch beste Kontakte zu diesem Bezirksgericht hatte. Ich erfuhr aus erster Quelle, dass Herrn Würgins hinterhältige Art, bei Gericht bestens bekannt war und von diversen Richtern verabscheut wurde. Sie erwähnte, dass mir von Gerichtsseite nachdrücklich empfohlen wurde, ich solle dringend einen anderen Anwalt suchen, welcher diesen perfiden Vorgehensweisen von Herrn Würgin gewachsen wäre. Es war offensichtlich, dass man beim Gericht beide Anwälte kannte und so problemlos erkennen konnte, dass ich in dieser Konstellation keine Chance hatte. Beim laufenden Verfahren am Obergericht hatte ich keine Wahl, weil mir ein Anwaltswechsel verweigert wurde, beim Bezirksgericht jedoch schon. Wollte ich eine lebenswerte Zukunft, hatte ich keine andere Wahl, als diesen guten Rat zu befolgen, vorausgesetzt, ich würde den Kampf gesundheitlich überstehen. Das war meine Hauptsorge. Dieser Anfall im Auto war für mich ein besorgniserregendes Warnsignal. War das vielleicht ein letztes Aufbäumen meines Körpers gewesen? Mit dieser plötzlichen Todesangst konfrontiert worden zu sein, war ein sehr traumatisches Erlebnis. Wie würde jetzt dieses Trauma meine Einstellung zum Leben verändern? Irgendwie wusste ich weder die Antwort dazu, noch sonst richtig mit dieser Situation umzugehen. Diesen Anfall musste ich erst einmal gedanklich verarbeiten. Die einzige Stütze die ich jetzt noch hatte, war Karin. Sie hatte sich bereits mit Leib und Seele meiner Sorgen angenommen. Doch selbst das, schien in meiner akuten depressiven Lage wenig Wirkung zu zeigen.

Eine Anekdote zum Thema Macht: Ich hatte damals in unserem Zuhause, je länger, desto weniger etwas zu sagen. Penise versuchte mit aller Gewalt, die absolute Macht über die Wohnung zu erlangen. Ich hatte mich unterdessen schon halbwegs damit abgefunden und mischte mich auch nicht mehr in ihr sogenanntes Revier ein. Einzig mein Büro und ein kleines Fernsehtischchen neben dem Sofa, waren mir noch geblieben. Dieses moderne Glastischchen war nur 40x40x40 cm gross und stand neben der rechten Sofa-Lehne. Ich hatte dieses bei unserem Einzug extra dorthin gestellt, da ich beim Fernsehgucken, meist auf dieser Seite des Sofa sass. Auf diesem Tischchen lag das Fernseh-Programm und eine marmorne Zigaretten-Box mit Aschenbecher. So konnte ich bequem Fernsehgucken und hatte alles griffbereit. Doch Penise passte das nicht. Ihr stand das Tischchen zu nahe am Sofa. Begründen konnte sie es jedoch nicht. Wie auch, den es war optisch elegant versteckt und störte in keiner Weise den Anblick des Wohnzimmers. Ich hingegen, hatte ihr vermehrt erklärt, warum die Position des Tischchen an dieser Stelle so nützlich war. Trotzdem konnte sie es nicht lassen, beharrlich den Tisch immer wieder vom Sofa wegzustellen. Ich argumentierte, ich begründete, ich rechtfertigte mich und schlussendlich gab ich irgendwann auf. So musste ich, während fast der ganzen zehn Jahre unseres Zusammenlebens, jedes Mal, bevor ich mich auf das Sofa setzte, zuerst das Tischchen wieder ans Sofa ziehen. Solche kleine Ereignisse liessen ansatzweise erahnen, wie machtbesessen und rücksichtslos Penise sein konnte.

Der Burnout Ich war komplett am Boden zerstört. Ich hatte keine Kraft mehr. Ich hatte keine Energie mehr. Meine Emotionen spielten verrückt. Ich hatte ständig Gefühlsausbrüche. Tränen flossen, ohne dass ich sie noch kontrollieren konnte. Ich degenerierte zu einem flennenden Baby, einer Heulsuse. Ich war ein seelisches Wrack…

–> Fortsetzung in einer Woche auf demselben Medium

(Ende)

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