St. Pölten (pts023/08.05.2018/15:00) – Mit dem heutigen Ende der Konsultationsfrist gibt auch die IG Windkraft ihre Stellungnahme zum Entwurf der Klima- und Energiestrategie # mission2030 ab. „Ein Ziel alleine ist noch keine Strategie. Die Windbranche braucht Rechtssicherheit“, bemerkt Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft, und ergänzt: „Die Hoffnung lebt, dass aus dem Entwurf eine richtungsweisende Strategie für die Zukunft Österreichs wird.“
Ergänzung des Entwurfes erforderlich „Die IG Windkraft begrüßt ausdrücklich, dass die Regierung einen Entwurf einer Klima- und Energiestrategie vorgelegt hat. Es ist positiv anzumerken, dass das Erneuerbaren-Ziel bis 2030 für den Strombereich, das im Regierungsprogramm verankert ist, auch in die Klima- und Energiestrategie aufgenommen wurde“, erklärt Moidl und stellt fest: „Das Setzen von Zielen ist die Grundvoraussetzung für eine Strategie. Weitere wichtige Eckpfeiler fehlen hingegen noch. Diese sind aber notwendig, damit die Klima- und Energiestrategie auch erfolgreich den Umbau des Energiesystems proaktiv gestalten kann.“
* So sind gesetzte Ziele teilweise viel zu niedrig angesetzt, um dem Pariser Klimaabkommen gerecht zu werden. * Darüber hinaus fehlen noch Teilziele und erforderliche Maßnahmen- und Zeitpläne. * Finanzpläne fehlen gänzlich.
Teilziel für den Windkraftausbau in der bestehenden Legislaturperiode Damit die Klima- und Energiestrategie ein Erfolg werden kann, ist aber die wesentlichste Forderung der Branche, dass die Regierung nicht nur darstellt, was bis 2030 angestrebt wird, sondern auch Teilziele steckt, die sie in ihrer Legislaturperiode erreichen kann. „Mit dem derzeitigen Entwurf der Klima- und Energiestrategie würde kein einziges Windrad neu genehmigt und bis 2022 errichtet werden können“, führt Moidl aus.
Damit die kommenden Jahre bereits für einen ambitionierten Ausbau der Windenergie genutzt werden können, benötigt die Windbranche einen Vertrauensschutz. Die Politik muss die Zusage geben, dass jene Projekte, die vor der großen Ökostromnovelle bewilligt und bei der Förderstelle OeMAG beantragt sind, auch im bestehenden Förderregime umgesetzt werden können. Ähnliche Übergangsbestimmungen sind in anderen europäischen Staaten bei Veränderung der Fördersysteme ebenfalls gewählt worden. Das hat auch den Vorteil, dass die Planung von neuen Projekten wieder anspringen kann und weitere Windparks noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden.
Enormes Windenergiepotential Bei der Förderstelle sind noch immer 200 bewilligte Windkraftanlagen in einer Warteschlange bis zum Jahr 2023 gereiht. Wenn alle Anlagen, die bereits eine Bewilligung haben, errichtet sind, kann die Windstromerzeugung von derzeit 7 Milliarden Kilowattstunden auf 9 Milliarden Kilowattstunden erhöht werden. Mit dem Vertrauensschutz ins bestehende System, welcher die Projektierung neuer Projekte starten würde, wäre sogar eine Windstromerzeugung von 12 Milliarden Kilowattstunden bis 2022 möglich.
„Gibt es die Zusage der Politik nicht, werden nicht einmal die bereits bewilligten Projekte bis 2022 errichtet sein“, bemerkt Moidl und setzt abschließend fort: „Dies ist vergleichbar mit einem Marathonläufer, der den Lauf gewinnen will, aber bereits beim Start eine ausgiebige Pause einlegt.“
Die ganze Stellungnahme der IG Windkraft finden Sie unter: https://www.igwindkraft.at/mission2030
Darüber hinaus verweist die IG Windkraft auf die Stellungnahme des Dachverbandes Erneuerbarer Energie Österreich (EEÖ), die wichtige Forderungen an die Klima- und Energiepolitik enthält, welche über die spezifischen Forderungen der Windbrache hinausgehen.
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Aussender: IG Windkraft Ansprechpartner: Mag. Martin Jaksch-Fliegenschnee Tel.: +43 (0)699 1 88 77 855 E-Mail: m.fliegenschnee@igwindkraft.at Website: www.igwindkraft.at