Wien (pts010/01.04.2019/10:30) – Das Problem ist bekannt. Wann wurde eine Bestellung tatsächlich getätigt? Wann erfolgte eine Kündigung? Wann langte eine Supportanfrage tatsächlich ein? Wurde ein Projekt fristgerecht eingereicht? Wann wurden neue Konditionen veröffentlicht?
Bei allen Geschäften, egal ob Bestellung, Kündigung oder Reklamation, kommt es auf den genauen Zeitpunkt an. Manchmal ist das Eingangsdatum entscheidend, manchmal sprichwörtlich die letzte Sekunde. Zahllose Rechtsstreitigkeiten ließen sich mit objektiven Zeitangaben vermeiden. Doch welche Zeit gilt? Die des Senders oder des Empfängers? Oder das Datum auf dem Dokument?
Immer wieder kommt es zu Rückdatierungen, nachträglichen „Nachbesserungen“ von Verträgen, Bilanzen, Stornos oder Rechnungen. Langwierige Beweisfragen und Streitigkeiten sind die Folge.
Wirksamer Konsumentenschutz
Gerade in Zeiten von dynamic pricing, e-commerce und automatisierter Prozesse ist die Klärung, wann tatsächlich welche Konditionen Geltung hatten, von zentraler Bedeutung. Die letzten Vorfälle um „kreative“ Preisgestaltung von Billig-Fluglinien machen das deutlich.
Wurde eine Preisänderung vor oder nach Beginn einer Online-Bestellung getätigt? Wurde über eine Flugverschiebung tatsächlich zeitgerecht informiert? Zu welchem Zeitpunkt war der Online-CheckIn tatsächlich verfügbar? Wie lange dauerte tatsächlich eine Flugverspätung? Zentrale Fragen, die über Entschädigungszahlungen und Kostenrückerstattung entscheiden.
Verbesserte Supportdokumentation
Auch im Support sind exakte Zeitangaben von zentraler Bedeutung. Wann langte eine Reklamation ein? In welcher Reihenfolge kamen Supportanfragen? Wie lange dauerte die Supportbearbeitung? Wie lange dauerten Ausfälle? Zu zahlreichen Diensten existieren Support-Level-Aggrements mit garantierter Verfügbarkeit und garantierten Antwortzeiten. In vielen Fällen bestehen jedoch zwischen den Kunden und den Betreibern erhebliche Wahrnehmungs- und Aufzeichnungsdifferenzen. Objektive Zeitangaben vermeiden Rechtsstreitigkeiten und klären gegenseitige Verpflichtungen.
Objektive Zeitbestätigung einfach zu integrieren
Für alle diese Fälle hat die EU den qualifizierten Zeitstempeldienst geschaffen. Seine Verwendung ist gesetzlich geregelt, die dokumentierten Zeiten haben Rechtskraft, vergleichbar einer notariellen Bestätigung.
GLOBALTRUST ist Österreichs erster Anbieter qualifizierter Zeitstempeldienste. Der Zeitstempel wird gemäß internationaler Standards erbracht. Zahlreiche Produkte haben daher schon die Zeitstempelfunktion integriert, sie muss nur aktiviert werden. Unter anderem bietet der kostenlose Adobe Acrobat Reader DC die Zeitstempelfunktion an. Jeder Nutzer kann seine PDF-Dokumente ohne großem Aufwand mit einem qualifizierten Zeitstempel versehen. Und das zu äußerst geringen Kosten.
Für den automatisierten Betrieb in Online-Services, bei Online-Bestellung oder m Support können Zeitstempelfunktionen mit geringem Aufwand in bestehende Systeme integriert werden.
Informationen zu Konditionen und technischen Anforderungen: – http://globaltrust.eu/info-timestamp.html
Informationen zur EU-weiten Geltung des GLOBALTRUST TIMESTAMP Service: – https://webgate.ec.europa.eu/tl-browser/ # /tl/AT/4
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Aussender: e-commerce monitoring gmbh Ansprechpartner: Hans G. Zeger Tel.: +43 7433204 49 E-Mail: hans.zeger@e-monitoring.at Website: www.globaltrust.eu