Fellner Wratzfeld & Partner: Verzögerungstaktik oder Sommerurlaub?

Wien (pts009/11.07.2019/10:30) – Der heimischen Justiz wird oftmals eine zu lange Dauer von Gerichtsverfahren vorgeworfen. Manchmal sind es jedoch die Anwaltskanzleien, die rechtliche Auseinandersetzungen unnötig zum Schaden aller Beteiligten in die Länge ziehen. Ein klassisches Beispiel dafür ist Rechtsanwalt Dr. Markus Fellner. Während der gesamten Sommerferien bis 29. August steht er zumindest in 2 Fällen für keinen Gerichtstermin oder außergerichtlichen Verhandlungstermin seiner Mandanten BAWAG und UniCredit Austria zur Verfügung. Und unter den, laut Eigenwerbung „mehr als 100 hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern“ seiner Kanzlei findet sich auch offenbar kein Ersatz für ihn. Für Finanzombudsmann Gerald Zmuegg stellt sich die Frage, ob diese Terminschwierigkeiten eher einer Verzögerungstaktik oder der Wichtigkeit eines Sommerurlaubs geschuldet sind.

Dr. Fellner vertritt in einem Rechtsstreit um ein abgeschlossenes Derivatgeschäft mit einem mittelständischen Handelsunternehmen die BAWAG. Am 12. April 2019 wurde vom Gericht den Parteien ein Verhandlungstermin für den 11. Juli 2019 zugestellt. 17 Tage vor diesem Termin kontaktierte dann ein Mitarbeiter Fellners den Rechtsvertreter des Handelsunternehmens mit der Bitte um Zustimmung zur Vertagung dieses Gerichtstermins. Als Begründung führte er an, dass die Parteien vielversprechende außergerichtliche Vergleichsgespräche führen würden. Peinlicherweise hatte der Mandant Fellners, die BAWAG, bereits davor schriftlich mitgeteilt, dass der „aktuelle Vergleichsvorschlag abgelehnt wird“.

Obwohl der Rechtsvertreter des Handelsunternehmens die Kanzlei von Dr. Fellner auf diesen Umstand hingewiesen hat, brachte die Kanzlei Fellner Wratzfeld & Partner einen Tag später die Vertagungsbitte mit genau dieser – falschen – Begründung ein. Nunmehr wurde aber noch ein zweiter Grund für die Vertagung der Verhandlung angeführt: Rechtsanwalt Dr. Fellner würde auf Grund eines „länger geplanten Auslandsaufenthaltes“ verhindert sein. Von diesem „länger geplanten Auslandsaufenthalt“ war noch Tags zuvor keine Rede gewesen.

Wie wichtig dem renommierten Anwalt offenbar seine Sommerferien sind, zeigt ein weiterer Fall. In diesem gerichtsanhängigen Verfahren vertritt Dr. Fellner die beklagte UniCredit Bank Austria gegen einen Immobilienentwickler. In diesem Verfahren geht es um rechtsgrundlos zu hoch verrechnete Zinsen und daraus entstandene weitere Folgekosten. In diesem Verfahren hat Dr. Fellner mit einem Schreiben vom 19. Juni 2019 ein gemeinsames Gespräch der Rechtsvertreter angeboten, gleichfalls aber mitgeteilt, dass „aufgrund der nahen Urlaubszeit ein diesbezüglicher gemeinsamer Termin frühestens Ende August möglich sein wird“. „Es wäre interessant zu wissen, wie die Klienten BAWAG und UniCredit Bank Austria die Termingestaltung ihrer Anwaltskanzlei beurteilen“, meint Finanzombudsmann Gerald Zmuegg dazu.

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Aussender: Zmuegg Vermögensverwaltung GmbH Ansprechpartner: Mag. Gerald Zmuegg Tel.: +43 1 286 95 22 E-Mail: zmuegg@finanzombudsmann.at Website: www.finanzombudsmann.at