Schon erledigt? Die jährliche Sicherheitsunterweisung der Mitarbeiter

Wien (pts024/16.09.2019/13:30) – Unterweisungen gelten als Maßnahme zum Schutz der Arbeitnehmer. Diese können auch als Schutz für Arbeitgeber gegenüber fahrlässigem Handeln von Arbeitnehmer gesehen werden, somit sind Unterweisungen ein probates Mittel, um die Haftung des Geschäftsführers zu minimieren. https://2m.at/brandschutz-wien

Aus diesem Grund ist es auch von Vorteil, wenn die Geschäftsleitung eine ordentliche Unterweisung im Betrieb unterstützt und die Unterlagen entweder selbst auf Plausibilität prüft oder von einer geeigneten fachkundigen Person prüfen lässt. „Die Unterweisung liegt im Interesse des Unternehmen, somit hoffe ich, dass es sich von selbst versteht, dass Unterweisungen während der Arbeitszeit durchzuführen sind“, so Erno Mayer (2M Brandschutz). Weitere Informationen: https://2m.at/brandschutz-vortraege

Unterweisungen sind beispielsweise bei folgenden Gelegenheiten durchzuführen: – vor Aufnahme der Tätigkeit – bei einer Versetzung oder Veränderung des Aufgabenbereiches – bei Einführung oder Änderung von Maschinen – bei Einführung neuer Arbeitsstoffe – bei Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren – nach Unfällen oder Ereignissen, die beinahe zu einem Unfall geführt hätten (sofern dies zur Verhütung weiterer Unfälle nützlich erscheint) – mündlich oder schriftlich und nachweislich zu erfolgen

Eine Unterweisung beinhaltet Grundsätzlich arbeitsplatzspezifische Gegebenheiten und kann daher im Normalfall nicht von Personen durchgeführt werden, die keine Kenntnisse der Arbeitsplatzsituation haben – wie Betriebsräte oder Sicherheitsvertrauenspersonen.

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Die Unterweisung ist auch als Schulung gedacht und muss daher verständlich und in einem geeigneten Umfang umgesetzt werden, dabei ist auch auf die Sprachkenntnisse der Unterweisenden Person bedacht zu nehmen: – auf den Arbeitsplatz und Aufgabenbereich ausgerichtet dem Erfahrungsstand angepasst sein und – in verständlicher Form, eventuell in Muttersprache, erfolgen.

Ausschlaggebend für die Inhalte ist der Kenntnisstand der Mitarbeiter, wie zum Beispiel: – Kennen die Mitarbeiter den Betrieb? – Kennen die Mitarbeiter bereits die Abläufe im Unternehmen und die Sicherheitsstandards? – Welches Vorwissen bringen die Mitarbeiter in Bezug auf die Gefahren der Tätigkeit mit?

Unterweisung – regelmäßige Wiederholung erforderlich! https://2m.at/verhalten-im-brandfall-2m-brandschutz

Die Unterweisung ist erforderlichenfalls in regelmäßigen Abständen zu wiederholen, wenn es eine entsprechende Gefährdung gibt, oder im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz gefordert wird.

Wege zur Arbeitnehmerinformation

Zur Arbeitnehmerschulung zählen neben den schriftlichen Unterweisungen auch Vorträge und praktische Übungen. Informationen finden sich unter: https://2m.at/brandschutz-vortraege

Diese praktischen Übungen helfen den Arbeitnehmern sich mit den Sicherheitsmaßnahmen im Betrieb vertraut zu machen! Hier wird in Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmern auch über Fragen der möglichen sicherheitsrelevanten Maßnahmen gesprochen, wie zum Beispiel Fluchtwege. Es hat sich herausgestellt, dass anwesende Personen im Gebäude oder am Gelände vorzugsweise den gewohnten Weg nehmen, der im Alarmfall manchmal nicht der ideale Weg ist.

Haben Sie weitere Fragen? Stellen Sie Ihre Fragen gerne unter nachrichten@2m.at.

Zur Person Erno Mayer unterstützt regelmäßig Brandschutzpersonen, Geschäftsführer, Betriebsführer, Immobilienmanager, Hausverwalter bei Unsicherheiten zum Thema Vorbeugender Brandschutz, wenn es um Haftungsfragen, Fragen zur Umsetzung im Betrieb, organisatorische Fragen zu beantworten gibt, sowohl schriftlich als auch im persönlichen Gespräch oder mittels Vorträgen.

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Aussender: 2M Brandschutz Ansprechpartner: Erno Mayer, dipl. BO Tel.: +43 663 03038008 E-Mail: nachrichten@2m.at Website: www.2m.at